Guten Tag,
ich bin neu hier und fange gleich mal an zu fragen:
Folgendes könnte passieren:
Ein Theaterfest findet auf einem Platz in der Fußgängerzone statt.
Während der Probezeiten bzw. während der Spielzeiten ist dieser Platz durch das Ordnungsamt gesperrt bzw. kann nur mit kostenpflichtiger Eintrittskarte betreten werden.
Person A möchte zur Bank und zum Bäcker, die auf diesem Platz angesiedelt sind, bekommt aber keinen Zugang ohne Eintrittskarte.
Welches Gesetz regelt solche Sperrungen? Ist das erlaubt?
Vielen dank für Antworten.
Grüße,
Luk