Teilung des Reinertrags nach §2038, Abs.2, Satz 3

Hallo Leute,

ich habe heute mal wieder eine Frage aus einer Semesterarbeit, bei der ich Eure Hilfe benötige.
Im Prinzip klingt die Frage ganz einfach, aber ich finde, so einfach ist es dann doch nicht.

Fallbeschreibung:
Ein Haus gehört laut Erbschein/Grundbuch der überlebenden Ehefrau und zwei Kindern.
Die Ehefrau bewohnt das Haus, in dem sich im Dachgeschoss eine vermietete Wohnung befindet. Kind A bewohnt mietfrei eine 2-Zimmer-Wohnung im Untergeschoss.
Die Kosten beliefen sich auf 4.250 Euro und die Einnahmen aus Vermietung lagen bei 5.750 Euro zuzüglich 2.150 Euro Vorauszahlung für Heizung und Betriebskosten.
In den Kosten für’s Haus sind Kosten für Wasser und Heizöl enthalten die über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Aus der Nebenkostenabrechnung ergab sich zudem eine Erstattung in Höhe von 350 Euro.

Nun die Frage bzw. die Aufgabenstellung:

Berechnen Sie den Reinertrag nach § 2038 BGB auf den der Erbe (Kind B) einen Anspruch hat.

Nun ja.
Im Prinzip klingt es ganz einfach.
Ich frage mich nun, welche Kosten ich ansetzen darf? Nur die Kosten, die auf den vermieteten Teil entfallen?
Haben Ehefrau bzw. Kind A nicht einen „geldwerten Vorteil“ gegenüber Kind B den man raus rechnen kann bzw. müsste.

Ich danke Euch schon heute für Eure Antworten.

Gruß
Tazidus