Teilung des Rentenbeitrages: Arbeitgeber / -Nehmer

Welches Gesetz, Paragraph regelt die Teilung der Beitragslast zur gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Also dass jeder 50% übernimmt?

Danke für die Antwort, ich habe dazu leider nichts finden können bis jetzt, hoffe ihr könnt mir helfen!

Chris

Hi!

Danke für die Antwort, ich habe dazu leider nichts finden
können bis jetzt, hoffe ihr könnt mir helfen!

SGB6, §168, Absatz 1, Satz 1
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__168.html

Gruß
Stefan