Hallo zusammen,
wir möchten eine Wohnung in einem EFH kaufen. Kann mir jemand sagen, wie der genaue Vorgang ist. Also ich gehe davon aus, dass man beim Bauamt die Grundrisse bekommt. Anschließend muss man eine Abgeschlossenheitserklärung durch einen Architekten ausstellen lassen. Schlägt sich die Teilungserklärung auch auf das Grundstück nieder? Wir werden ca. 1/3 der Wohnfläche des Hauses kaufen. Gehört uns dann 1/3 des Grundstückes? Welcher teil wird dies sein? Kann man eine Abstimmungsgewichtung von 50/50 veranschlagen, auch wenn wir nur 1/3 der Wohnfläche kaufen? Hätte sonst Sorge, dass jemand Anderes frei über unsere Ausgaben verfügen kann. Kommen durch die Teilung Verpflichtungen wie Eigentümerversammlung, gemeinsame Instandhaltungsrücklage (wäre zu begrüßen), Verwaltung etc.? Worauf sollten wir achten? Wie Ihr seht, bin ich noch völlig unwissend. Könnte ein Steuerberater hier weiterhelfen?
Vielen Dank!
Hallo,
leider habe ich zu diesen Themen selbst viele Fragen
und kann nicht mit Hilfe aufwarten.
Viel Glück, i.h.
Richtig, es muss eine Abgeschlossenheitserklärung erstellt werden. Ihr erhaltet dann einen Anteil am Grundstück z. B. 333/1000 mit einem Sondernutzungsrecht für die Wohnung, welche üblicherweise dann in den Plänen gekennzeichnet wird. Es wird auch ein neues Grundbuch für diese Wohnung gebildet. Abstimmungsgewichtung sagt mir nichts!? Meine Empfehlung wäre zum Notar zu gehen, der kann genau erläutern, was gemacht werden muss. Handelt es sich um einen Kauf innerhalb der Familie, dann sind u. U. besondere Punkte zu beachten.
Hallo hokie, da die erforderliche Teilungserklärung eh von einem Notar (Einser-Jurist) beurkundet werden muß, erhalten Sie auch kostenlose (von den notwendigen Beurkundungsgebühren abgesehen) fachmännische Beratung zu allen Fragen einer Bildung von Eigentumswohnungen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Gruß Arthur
Leider, dazu kann ich nicht helfen.