Teilung eines vermieteten Grundstücks

Hallo,
ich bin neu hier und hätte eine Frage an die Experten:
Ich bewohne seit fast 5 Jahren ein EFH mit Grundstück (970 m²). Wohnfläche und Grundstücksgröße sind im Mietvertrag angegeben. Der Vermieter möchte das Haus nun verkaufen und überlegt, das Grundstück zu teilen und den hinteren Teil separat mit Zufahrt zu verkaufen.
Meine Frage: darf er das Grundstück einfach teilen? Oder darf er es nur als ganzes Objekt anbieten?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann und evtl. eine Gestzesquelle / Gerichtsbeschluss nennen kann.

Hallo gangarey,
meine Antwort auf deine Frage besteht aus zwei Teilen. Grundsätzlich darf der Vermieter das Grundstück, auch in zwei Teilen, verkaufen. Das Eigentum geht also auf den Erwerber über. Damit tritt der künftige Käufer in bestehende Verträge ein (Kauf bricht nicht Miete). Grundsätzlich gilt in der herrschenden Rechtsprechung, dass der Vermieter (Eigentümer) wegen einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Grundbesitzes nach § 573 Abs. 2 Br. 3 BGB nicht durch Vermietung daran gehindert werden kann.

Aus dem Mietvertrag über das Haus kommt er nicht hinaus. Verkauf ist kein Kündigungsgrund.

Es besteht jedoch für den Vermieter die Möglichkeit einer Teilkündigung. Diese betrifft den mitvermieteten Garten. Hier hat der Gesetzgeber eine Ausnahme geschaffen. Wenn der Vermieter einen Käufer nachweisen kann, der eine konkrete Bauabsicht für den hinteren Bereich des Gartens hat, um weitere Wohnungen zu schaffen, so ist eine Teilkündigung möglich. Nachgewiesen werden muss jedoch, dass ein aktueller genehmigter Bau- oder Bauvorbescheid vorliegt, der das Bauen auf der hinteren Grundstücksfläche genehmigt (LG Berlin NZM 98, 329). Die Teilkündigung wird unwirksam, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens nicht nachweisen kann.

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer derartigen Teilkündigung grundsätzlich drei Monate.

Für euch stellt sich also die Frage, ob ihr euch diesen Einschränkungen in der Wohnqualität aussetzen wollt. Für weitere Fragen würde ich empfehlen, mich direkt über meine E-Mail anzuschreiben. Hinter meinem Pseudonym Zwillingsjungfrau findest du ein kleines Emblem (Briefumschlag). Wenn du hierauf klickst, kannst du mir eine Mail schreiben. Ich bin nicht sicher, ob die Daten über das Urteil weitergeleitet werden.

Diesen Rat gebe ich dir nach den Forumsbestimmungen von Mitglied zu Mitglied. Es ist keine Rechtsberatung, das darf nur ein Anwalt. Ich darf nur aus eigener Erfahrung raten. Ich hab schon noch eine Idee, weiß aber nicht, ob ich sie hier öffentlich äußern darf.

Mit besten Grüßen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Dringend Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren.

Hallo,
der Vermieter hat durchaus das Recht dazu sein Objekt bei einem Verkauf zu teilen. Auch dann, wenn Sie das Haus angemietet haben. Ihr Mietvertrag hat sicherlich keine Klausel die besagt, dass das Grundstück von 970 m² bei einem Verkauf des Hauses auch weiterhin zu Ihrer Nutzung zur Verfügung steht. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter Ihnen, durch die Teilung, eine Mietkündigung ersparen will.
In jedem Fall haben Sie durch die Anmietung und die sich im Nachhinein ergeben Umstände, kein Anrecht auf das komplette Grundstück.

Ich hoffe ich konnte behilflich sein.

MfG ichselbst42

JA natürlich - jeder Eigentümer entscheidet was mit seinem Eigentum passiert. Sie mit ihrem Eigentum doch auch.

Hallo gangarey,

leider kann ich dir zu deiner Anfrage nur wenig raten.
Auskunft gegen eine Gebühr könnten dir der Verband der Haus- und Grundstückseigentümer und/oder ein Fachanwalt
für Grundstücks- und Immobilienrecht geben.
Viel Erfolg bei der Recherche.

Hallo,

ich bin neu hier und hätte eine Frage an die Experten:
Ich bewohne seit fast 5 Jahren ein EFH mit Grundstück (970 m²). Wohnfläche und Grundstücksgröße sind im Mietvertrag angegeben. Der Vermieter möchte das Haus nun verkaufen und überlegt, das Grundstück zu teilen und den hinteren Teil separat mit Zufahrt zu verkaufen.

Meine Frage: darf er das Grundstück einfach teilen? Oder darf er es nur als ganzes Objekt anbieten?

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann und evtl. eine Gestzesquelle / Gerichtsbeschluss nennen kann.

Hallo,

deine Fragen kann nur die Baubehörde beantworten. Ob der Vermieter das Grundstück teilen kann und ob dann das Teilstück bebaut werden kann ist im Bebauungsplan festgelegt. Darüber Auskunft erteilen kann nur die Baubehörde.

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Hallo gangarey,

da bin ich mir auch nicht sicher wie da der rechtliche Sachverhalt aussieht.
Grundsätzlich kann eine kann ein Eigentümer mit seinem Eigentümer machen was er will. Beachtet werden müssen, in jedem Fall, die rechtlichen Voraussetzungen.
Ist eine Teilung und Neubau zulässig? Kann er aus wirtschaftlichen Gründen den Mietvertag ändern?

Besser ist es einen Mieterbund zu fragen.

Sorry, habe in dieser Sache zu wenig Wissen

Gruß Fred

Meiner Meinung nach, kann dein Vermieter nicht von dir verlangen, evtl. andere Vermieter und zwar gleich 2 davon zu bekommen. Du solltest unbedingt in den Mieterschutz Bund oder den Mieterverein eintreten. Die helfen auch sofort nach Eintritt. Und die Kosten sind auch relativ niedrig. Gruß Fran

Sorry, gangarey,

dafür, dass ich erst heute antworte. Seit dem 14.02. bin ich beruflich sehr eingespannt und froh, wenn ich abends keine privaten Mails abrufen und Anfragen aus w-w-w beantworten muss.

Und gleich noch ein Sorry dafür, dass ich Deine Frage nicht beantworten kann. Dafür bin ich der falsche. Mein Schwerpunkt sind Kündigungen.

Tut mir leid - mea culpa
RaBra

Hallo Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG

Hallo, kann hier leider keinen Rat geben.
Gruß und alles Gute

Nach meinen Kennnissen darf er das Grudstüch mit dem Einverständnis der zuständigen Gemeinde teilen, hat aber den Mietvertrag einzuhalten.
Beste Grüße.

Ich bin überfragt.
Gruss