Teilungserklärung

Bei meinem neuerworbenen 3FH hat gleich der erste Mieter gekündigt. Jetzt würde ich gerne paralell zur Wiedervermietung diese Wohnung zum Verkauf anbieten. Was kostet denn eine Teilungserklärung ? Darf die ein Privatmann einfach beim Notar abgeben ? Muß ich meine restlichen Mieter informieren ? Schreibt mir doch einfach mal ein paar Fallstricke/Anekdoten die es zu beachten gibt :wink:)
Danke

Bei meinem neuerworbenen 3FH hat gleich der erste Mieter
gekündigt. Jetzt würde ich gerne paralell zur Wiedervermietung
diese Wohnung zum Verkauf anbieten. Was kostet denn eine
Teilungserklärung ? Darf die ein Privatmann einfach beim Notar
abgeben ? Muß ich meine restlichen Mieter informieren ?
Schreibt mir doch einfach mal ein paar Fallstricke/Anekdoten
die es zu beachten gibt :wink:)

Hallo Martin,

hier der vorgeschrieben Ablauf

  • Architekt vermisst die Wohnungen, erstellt Grundriss Ansichten Schnitte
  • du bantragst mit diesen Plänen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bau- und Wohnungsamt
  • NACH Erhalt der AGB erstellst du eine Teilungserklärung, die nur notariell beglaubigt (Unterschrift) werden muss - aber lasse dich in jedem Fall! von einem Fachmann über den Aufbau Inhalte Besoderheiten neues Gesetz ab Juli 07 beraten
  • Einreichung der Pläne und AGB und Teilungserklärung beim Grundbuchamt mit Schließung des GB und Eröffnung der Wohnungsgrundbücher
  • JETZT ist ein Verkauf möglich

und nein - deine Mieter musst du nicht informieren, weder vorher, noch während und auch nicht später.

Deine Mieter haben aber ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn du die Wohnung erstmals verkaufst.

LG
Ralf

die Standardpläne vom Hausbau 1974 sind vorhanden. Da muß ich doch nur das Sondereigentum der Einheiten schraffieren ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Du musst die Wohnungen als Sondereigentum gemäss Planzeichenverordnung darstellen. Weiterhin sind die Sondernutzungsrechte im Gemeinschaftseigentum darzustellen.

Bei der Gemeinshaftsordnugn udn der Teil,ungserklärung lass Dir da nur von einem Fachmann helfen. Das kann sonst dramatisch ins Auge gehen.

Christian

die Standardpläne vom Hausbau 1974 sind vorhanden. Da muß ich
doch nur das Sondereigentum der Einheiten schraffieren ?

ich bin ziemlich sicher, dass diese alten Pläne NICHT ausreichen werden - du wirst nicht um die Hilfe zweier Fachleute rumkommen - erst der Architekt (Pläne) und dann ein Immobilienprofi [nimm KEINEN Notar für die TE - die haben oft garkeine Ahnung -> die schlechtesten TE, die ich je gelesen und verwaltet habe waren von Notaren] für die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.

Gruß
Ralf