Hallo Immoprofis,
in der Teilungserklärung zu meiner neu gekauften Wohnung ist auch festgelegt, dass die Verwaltung beim Verkauf notariell zustimmen muss.
Diese Zustimmung ist reine Formsache gewesen und hat mich ca. 300 Euros gekostet. Das war für mich der erste Kontakt mit der Hausverwaltung und ich habe prompt eine saftige Rechnung von der HV und auch noch vom Notar dafür bekommen.
Ich finde das muss nicht sein.
Kann man denn bei der Eigentümerversammlung diesen Passus aus der Teilungserklärung streichen lassen, oder ist das aufwendiger?
Grüße,
Andrea