Hallo,
ich wohne derzeit in einer Wohnung innerhalb eines großen Mehrfamilienhaus mit Garten zur Miete, welches von einer Privatperson nun in 3 separate Eigentumswohnungen umgewandelt und dann verkauft werden soll.
Ich spiele mit dem Gedanken, eine Wohnung zu erwerben.
Eine Teilungserklärung gibt es derzeit noch nicht ist aber in der Erarbeitung.
Bei der Preisverhandlung will der Verkäufer den Garten (kein Baugrundstück) separat berechnen. Mir kommt sowohl die Vorgehensweise und Preis sehr komisch vor.
Ich ging davon aus, dass man ein Nutzungsrecht des Gartens/oder Anteil am Garten anteilig zur Größe der Wohnung mit der Wohnung erwirbt.
Daher meine Frage:
Wie wird bei einem Verkauf der Garten bewertet? Extra oder inkl. der Wohnung?
Es gibt noch die Möglichkeit, die Teilungserklärung zu beeinflussen. Was müsste dort alles festgehalten werden?
Besten Dank für Eure Rückmeldungen
Grüße
CaptainKebab