Hallo,
ich wohne in einem 3 Familienhaus und habe 21,283% Miteigentumsanteil.
Nächstes Jahr brauchen wir durch die neuen Abgasnormen eine neue Heizung.
Muss ich jetzt 1/3 zahlen, oder 21,283%, oder sogar eine Kombination aus beiden, wie auch die Heizkostenabrechnung erstellt wird?
Vielen Dank und Gruß,
Joe
Hi Joe,
der Anteil an der Heizung müsste genau so groß sein wie der Anteil an den Rücklagen, und der liegt hoffentlich ebenfalls bei 21,283 % - alles andere wäre hanebüchen. Die Heizung ist ein ganz anderes Thema, die wird meistens nach Fläche für Betrieb und Wartung aufgeteilt und nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
danke für die schnelle Antwort.
der Anteil an der Heizung müsste genau so groß sein wie der
Anteil an den Rücklagen, und der liegt hoffentlich ebenfalls
bei 21,283 % - alles andere wäre hanebüchen.
Ich wohne auf dem Land. Wir bilden (im Gegensatz zu den Vorschriften der Teilungserklärung) keine Rücklagen. Na ja, jetzt kommt halt alles auf einmal.
Die Heizung ist
ein ganz anderes Thema, die wird meistens nach Fläche für
Betrieb und Wartung aufgeteilt und nach dem tatsächlichen
Verbrauch abgerechnet.
Die Heizkosten werden bei uns zu 50 % nach dem Verbrauch und zu 50 % nach dem Eigentumsanteil berechnet.
Die Heizung ist m.M. nach Hardware, die jeder gleichfalls braucht. Deshalb habe ich angenommen, dass durch die Zahl der Parteien geteilt wird. Aber wenn Du recht hast ist es für mich billiger 
Gruß, Joe
Wer kann schon Prozentrechnen?
Hi Joe,
Dritteln wäre ungerecht. Stell dir vor, ihr wärt nur zwei, du mit 100 qm und dein Partner mit 500 qm Wohnfläche, dann ist doch klar, dass er die Heizung fünfmal mehr strapaziert als du, dann soll er also auch 5 Teile für die Erneuerung zahlen und du das restliche Fünftel.
Zur Überschrift: Kannst du eure Heizkostenverteilung mal genauer beschreiben? Mir ist völlig schleierhaft, wo da die 100 % sind.
Gruß Ralf
Die Heizkosten werden bei uns zu 50 % nach dem Verbrauch und
zu 50 % nach dem Eigentumsanteil berechnet.
Hallo nochmal,
Zur Überschrift: Kannst du eure Heizkostenverteilung mal
genauer beschreiben? Mir ist völlig schleierhaft, wo da die
100 % sind.
angenommen Heizöl, Versicherung, Wartung usw. kosten für alle 3 Parteien 3000€.
(50% auf Eigentumsanteil)
dann zahle ich 1500 * 21,283% = 319,25 und
(50% auf Verbrauch)
wenn ich laut Zähler 30% der Gesamtenergie verbraucht habe:
1500 * 30% = 450
Summe: 769,25
Die Summen der 3 Parteien sind somit immer 100 %
Schöne Ostern,
Joe
Hi,
in der Tat! Wer kann schon Prozentrechnen.
100qm + 500qm machen zusammen 600qm.
Der mit den 100qm muss also nicht das restliche fünftel, sondern das restliche sechstel zahlen.
Max
Dritteln wäre ungerecht. Stell dir vor, ihr wärt nur zwei, du
mit 100 qm und dein Partner mit 500 qm Wohnfläche, dann ist
doch klar, dass er die Heizung fünfmal mehr strapaziert als
du, dann soll er also auch 5 Teile für die Erneuerung zahlen
und du das restliche Fünftel.
Sechstel ist korrekt - bis auf …
… die Tatsache, dass es Prozente und Brüche gibt, und das Eine ist nicht leichter als das Andere. Kannst du schon daran sehen, dass nur jeder dritte Zahnfleischbluten hat, aber sogar jeder 10. (!) Mann schwul sein soll.
Gruß Ralf
100qm + 500qm machen zusammen 600qm.
Der mit den 100qm muss also nicht das restliche fünftel,
sondern das restliche sechstel zahlen.
Hallo,
ich wohne in einem 3 Familienhaus und habe 21,283%
Miteigentumsanteil.
Nächstes Jahr brauchen wir durch die neuen Abgasnormen eine
neue Heizung.
Die Kosten für die neue Heizung werden genauso umgelegt wie z.B. eine defekte Tür oder sonstiges zu erneuernde Gemeinschaftseigentum - nämlich genau so wie in der Teilungserklärung beschrieben. (in aller Regel nach Miteigentumsanteil). Es ist unabhängig davon, ob die Wohnung überhaupt an der Heizung angeschlossen ist oder nicht.
Abweichungen müssen in der Teilungserklärung beschrieben sein.
Muss ich jetzt 1/3 zahlen, oder 21,283%, oder sogar eine
Kombination aus beiden, wie auch die Heizkostenabrechnung
erstellt wird?
Die Betriebskosten der Heizung werden nicht nach Teilungserklärung sondern nach der ihr vorgehenden „Verordnung über die Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“ abgerechnet.
Also in jedem Fall ist die Teilungserklärung maßgebend. Normalerweise steht darin, daß die Kosten nach den Miteigentumsanteilen abgerechnet werden. Sollte eine andere Regelung darin stehn (kann ich mir aber nicht vorstellen) ist diese dann bindend.
Allerdings kann eine WEG auch beschließen, daß ein von der Teilungsreklärung abweichender Verteilerschlüssel angewendet wird. Dieser Beschluß ist allerdinsg innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist anfechtbar.
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