Teilungserklärung/Kosten

Hallo,

ich besitze mit meinem geschieden Mann zwei Häuser, die auf einem Grundstück sind. Im Grundbuch ist keine Teilung eingetragen. Das heißt also ich hafte für ihn und umgekehrt. Ich möchte nun aus den beiden Häusern „Eigentumswohnungen“ machen. Anders gesagt, ich will nicht zwei Grundstücke machen, sondern das Grundstück als Gemeinschaftseigentum und die Häuser als Sondereigentum haben. Ich denke die Frage wie kulant und entgegenkommend im Regelfall da die finanzierenden Banken (in diesem Fall Bausparkasse) sind muß ich wohl eher bei den Finanzen erfragen, oder? Was mich hier interessiert. Geht das überhaupt? Wie hoch werden wohl die Kosten sein. Ein Wertgutachten aus dem Jahre 2003 legt einen Betrag von 260000,00 Euro für beide Gebäude nebst Grundstück fest.

Ich wäre echt froh, wenn mir da jemand was zu sagen könnte. Ich mag nicht gleich zum Anwalt gehen, derweil der ja nun auch Geld kostet… Hintergrund ist übrigens außer der Haftungsfrage, dass ich MEIN Haus verkaufen will.

Vielen Dank schon einmal

Birgit

Hallo Birgit,
wie die Bank (Bausparkasse) ueber Dein Vorhaben denkt, sprichst Du am besten mit denen ab. Da das auf die individuelle Situation ankommt (Bonitaet der Vertragsparteien etc.) wird hier im Forum keiner eine Antwort geben koennen. Die Notarkosten werden auch im Rahmen bleiben. Rufe einfach einmal einen Notar an und frage nach den Kosten einer Teilungserklaerung. Die Frage, die sich mir stellt, was haelt Dein ehemaliger Gatte von der Idee?? Die Teilung in „Eigentumswohnungen“ sind mit grossen Nachteilen verbunden (Hausverwaltung, Instandhaltungsruecklagen, keine eigenmaechtigen Aenderungen am Haus etc.). Ist es nicht besser (wenn moeglich) das Grundstueck zu teilen und zwei unabhaenige Immobilien zu schaffen ??
Gruss,
Alfred

Moin, Birgit,

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum sind Begriffe aus dem WEG (Wohnungseigentumgesetz), die dazu verwendet werden, eine Immobilie mit mehreren Eigentümern in Bestandteile zu zerlegen, die allen gehören (zB Dach, Treppenhaus, Heizung) und solche, die den jeweiligen Eigentümern allein gehören. Bist Du sicher, dass ein eigenständiges Haus als Ganzes zum Sondereigentum erklärt werden kann?

Gruß Ralf

Guten Morgen,

klar mit der Bausparkasse werde ich reden (wenn ich denn erst mal weiß, wie und was ich machen will).

Das Grundstück ist so nicht teilbar. Höchstens mit Nutzungs/Wegerechten, da ein Haus nach dem anderen gebaut ist (läßt sich etwas schwer erklären) und das Katasteramt bei einer früheren Frage schon mal geäußert hat, dass es dann ja zwei Hausnummern (bzw. a/b) geben würde und alle Unterlagen zu ändern sind. Das ganze sollte minimum bei 5000 Euro liegen. Außerdem muss dann ja auch Gas, Strom, Wasser gesondert gelegt werden. Ich glaube das ist dann nicht mehr bezahlbar.

Was mein geschiedener Mann davon hält, weiß ich noch nicht, er weiß ja bisher noch gar nichts von meinen Plänen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass er eher einer Teilung zustimmen würde, als denn einem kompletten Verkauf. Anders gesagt, wenn ich nicht mehr zahle, bleibt ihm letztlich auch nichts anderes übrig. Ich will ihm keinen Streß machen, deswegen suche ich ja nach anderen Lösungen. Die Heizung ist übrigens sowieso in seinem Haus, genau wie die Wasseranschlüsse, Gasversorgung etc.

@Ralf
Das wäre auch meine Frage: KANN man überhaupt eine Immobilie in zwei „Eigentumshäuser“ umwandeln? Rein rechtlich betrachtet?! Ob er sich dann in einer Eigentümergemeinschaft wiederfindet, ist mir salopp gesagt total egal. Damit muss er sich dann arrangieren.

Hallo Ralf,

Bist Du sicher, dass ein eigenständiges Haus als Ganzes zum
Sondereigentum erklärt werden kann?

Yep. Das geht. Kenn ich aus dem Bekanntenkreis - vor allen Dingen aus Reihenhaus-Zeilen. Da sind auch die einzelnen Reihenhäuser im Wohneigentum. Finde ich eine absolut gruselige Konstellation!

Gruß
Stefan

Hi,

@Ralf
Das wäre auch meine Frage: KANN man überhaupt eine Immobilie
in zwei „Eigentumshäuser“ umwandeln? Rein rechtlich
betrachtet?!

ich bin zwar nicht Ralf, ich hoffe Du nimmst meine Antwort trotzdem an :wink:
Wie mein Namensvetter schon sagte: ja das geht und ist gar nicht so selten. Reihenhäuser und Doppelhäuser werden mittlerweile öfter so geteilt, das geht natürlich genauso gut mit zwei einzeln stehenden Häusern auf einem Grundstück. Wege etc. sind Gemeinschaftseigentum, die Häuser und ihr Garten sind Sondereigentum.
Uns wurden (als wir unser Haus suchten) mehrere solcher Objekte angeboten (u.a. auch eines mit zwei freistehenden Häusern auf einem Grundstück) und eine gute Freundin lebt in einem Reihenhaus nach WEG.

Gruß Stefan

Hallo Birgit,

klar mit der Bausparkasse werde ich reden (wenn ich denn erst
mal weiß, wie und was ich machen will).

Von der Bausparkasse kannst Du vielleicht im Vorfeld Informationen erhalten, was in der Situation eine Loesung ist.

Das wäre auch meine Frage: KANN man überhaupt eine Immobilie
in zwei „Eigentumshäuser“ umwandeln? Rein rechtlich
betrachtet?!

Kein Problem, ist rechtlich machbar!

Ob er sich dann in einer Eigentümergemeinschaft
wiederfindet, ist mir salopp gesagt total egal. Damit muss er
sich dann arrangieren.

Da der Wert Eurer Immobilien durch diesen Schritt wahrscheinlich fallen wird, waere mir das salopp gesagt nicht total egal…
Gruss,
Alfred

Hallo

ich besitze mit meinem geschieden Mann zwei Häuser, die auf
einem Grundstück sind. Im Grundbuch ist keine Teilung
eingetragen. Das heißt also ich hafte für ihn und umgekehrt.
Ich möchte nun aus den beiden Häusern „Eigentumswohnungen“
machen. Anders gesagt, ich will nicht zwei Grundstücke machen,
sondern das Grundstück als Gemeinschaftseigentum und die
Häuser als Sondereigentum haben. Ich denke die Frage wie
kulant und entgegenkommend im Regelfall da die finanzierenden
Banken (in diesem Fall Bausparkasse) sind muß ich wohl eher
bei den Finanzen erfragen, oder? Was mich hier interessiert.
Geht das überhaupt?

Ja das geht. Hierzu muss man eine Abgeschlossenheit beim örtlichen Bauamt beantragen und mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zum Notar Deiner Wahl gehen und eine Teilung nach WEG beantragen.

Der Antrag auf Abgeschlossenheit umfasst aber auch eien zeichenerische Darstellung beider Häuser.

Das grudnbuch zum Grundstück wird geschlossen und zwei neue Wohnungsgrundbücher angeleget. Di musst Dich mit Deinem Ex einigen, wer welche Schulden in sein Grundbuch dann übernimmt und die Bausparkasse wird diesem in der Regel zustimmen. Aber Frage vorab einmal dort nach.

Wie hoch werden wohl die Kosten sein. Ein
Wertgutachten aus dem Jahre 2003 legt einen Betrag von
260000,00 Euro für beide Gebäude nebst Grundstück fest.

Da gibt es eine Kostenordnung der Notare. Pi mal Daumen wrden da schon um die 1.500 € zusammenkommen.

Ich wäre echt froh, wenn mir da jemand was zu sagen könnte.
Ich mag nicht gleich zum Anwalt gehen, derweil der ja nun auch
Geld kostet… Hintergrund ist übrigens außer der
Haftungsfrage, dass ich MEIN Haus verkaufen will.

Christian

Vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten. Das sieht nach Licht am Horizont aus. Vor allem überrascht es mich, dass die Teilung relativ kostengünstig wäre.

Wenn der Wert der Immobilien fällt ist mir das durchaus nicht egal. Aber im Moment ist das scheinbar der einzige Weg, aus diesem Dilemma weg zu kommen. Und wenn ich dabei mit einem Verlust rechnen muß, ist das zwar alles andere als toll, aber für mein weiteres Leben vermutlich trotzdem der richtige Schritt.

Ich habe dann aber noch eine Frage:

Muß mein Ex denn einer Teilung zustimmen? Oder anders gefragt, welche Möglichkeiten habe ich denn bei dieser Kostellation einen Komplett-
verkauf zu verlangen? Ich sag es mal deutlich (auch wenn es peinlich ist). Mir ist einfach das Geld ausgegangen. Ich kann meinen Anteil nicht mehr halten.

Vielen Dank

Birgit

man oh man …
Hallo,

Ich habe dann aber noch eine Frage:

Muß mein Ex denn einer Teilung zustimmen? Oder anders gefragt,
welche Möglichkeiten habe ich denn bei dieser Kostellation
einen Komplettverkauf zu verlangen?

Einer Teilung muss jeder Eigentümer beim Notar zustimmen.

Ich sag es mal deutlich (auch wenn es peinlich ist). Mir ist einfach :das Geld ausgegangen. Ich kann meinen Anteil nicht mehr halten.

Man oh man. Erst fragts Du nach Haftung etc. und nun stehts Du blank da. Dein Ex könnte die Gemeinschaft kündigen und im Zuge einer Zwangsversteigerung Deinen Teil für ein „schmales“ erwerben.

Auch wenn Anwälte Geld kosten, aber hier ist das Geld m.E. gut für eine Beratung aufgehoben.

Christian

Hallo Birgit,
der Teilung muss jeder zustimmen. Zu einem Komplettverkauf kannst Du ihn nicht zwingen. Allerdings wuerde ich die Angelegenheit wirklich einmal mit einem Anwalt oder Notar besprechen. Die kosten zwar Geld, aber sie sind es auch oft wert. Wenn Du Pech hast, wird Dein EX die Situation ausnutzen. Immobilien kann man immer gut und guenstig erwerben, wenn der Eigentuemer blank ist…
Gruss,
Alfred

Hallo birgit,

Du brauchst die Zustimmung Deines (Ex)Mannes. Versuche das mit ihm vernünftig zu regeln, er muss ja auch an einer vernünftigen Regelung interesiert sein. Käme es zu einer Zwangsversteigerung (die Du meines Wissens zwecks Aufhebung der Gemeinschaft einleiten kannst) hätte er davon auch nur Nachteile. Eine einvernehmliche Regelung spart beiden Seiten Geld.
Gruß elmore

Wohl kaum, der hat (vermutlich) in etwa das gleiche Problem. Ich kann es jedoch zugeben, er nicht… aber egal. Darum soll es ja gar nicht gehen. Abgesehen davon habe ich meine Verpflichtungen bisher ja auch immer eingehalten. Ich will so (!) nur nicht dauerhaft weiterleben. Das war von der Fragestellung also schon richtig so. Ich wollte hier nichts falsches angeben. Wenn ich mich da unverständlich ausgedrückt haben sollte, war das jedenfalls nicht meine Absicht.

Mir ging es lediglich darum, ob ich ihn zu einem Verkauf zwingen kann, wenn ich als Inhaber der einen 50% eben nicht mehr das Haus behalten will/kann (aus welchen Gründen auch immer).

Viele Grüße

Birgit

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Hallo;
Zwei Häuser nach WEG zu teilen ist eine recht wertmindernde Angelegenheit, von der viele Käufer des späteren Sondereigentums zurückschrecken werden. Wer will sich z.B. Vorschreiben lassen, ob er einen Anbau an seinen Hausteil anbringen darf usw.
Die Alternative ist eine Realteilung des Grundstücks und die angegebene Kosten von 5000 E. sind im Vergleich zum Wertverlust durch solch eine WEG Konstruktion geradezu billig.

Gruß n.

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Moin, Stefan,

beim Reihenhaus könnte ich das noch verstehen, da entsteht ja immer wieder Zank, wer das Fallrohr der Regenrinne reparieren muss. Aber ein ganzes Haus als Sondereigentum, das Grundstück, auf dem 2 Häuser stehen, im Gemeinschaftseigentum? Was soll das bringen?

Gruß Ralf

Guten Abend,

ich danke Euch nochmals für die regen Infos und Hinweise. Das Problem ist gelöst indem wir uns für einen kompletten Verkauf des Ganzen entschieden haben.

Lieben Gruß

Birgit