Teilungserklärung Problem ETG/Verwaltung

Hallo Zusammen,
angenommen Mister X gehört eine Wohnung in einem, von einer Verwaltung betreuten, größeren Gebäudekomplex. Darüber hinaus würde X die Wohnung vermieten.

Nun könnte sich folgende Problematik ergeben. In der Teilungserklärung könnte etwas im Sinne stehen, dass bauliche Veränderungen und alle Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild der Anlage betreffen nur nach Zustimmung der ETG erlaubt sein würden.

Nun könnten die Mieter des X seit Jahren eine Bambusverkleidung um ihren Balkon haben. Andere Eigentümer könnten ihren Balkon im Extremfall mit blauen Mülltüten abgehängt haben. Die Müllsäcke stoßen nun übel auf und die Verwaltung könnte darauf hin alle Eigentümer an die Teilungserklärung erinnern und mit Rechtsmitteln drohen falls die Sichtschutzverkleidungen nicht abgenommen werden.

Nun habe ich zwei Fragen zu dem gestellten Fall.

  1. X wüsste ja, dass seine Mieter gegen die TE verstoßen, aber auch, dass sie nicht Auslöser waren etc. Könnte er sich irgendwie dem Wegnehmen der Verkleidung entziehen?

  2. Grundsätzlich könnte X ja der Überzeugung sein, dass dann aber auch alle nach gleichem Recht behandelt werden müssen. Könnte X die Verwaltung bitten eine Aufstellung aller Verstöße gegen die Teilungserklärung zu machen und diese analog des o.g. Beispiels zu klären?Sprich, alle Eigentümer gleichberechtigt behandeln? Schließlich ist es ja vorstellbar, dass über die Jahre in solch einer Anlage mehrere Abweichungen des „standards“ der TE stattgefunden haben und X sich ungerecht behandelt fühlt :smile:

Welche Möglichkeit würdet Ihr für den X sehen?

Herzliche Grüße,
Horde

Guten Morgen,

grundsätzlich haben sich alle Nutzer des Objekts an die TE zu halten. Die WEG-Verwaltung ist verpflichtet, die Einhaltung zu überwachen und die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dabei ist es nicht zulässig, einzelne Nutzer zu bevor- oder benachteiligen. Insofern ist eine Entziehung nicht möglich.

Um dem Vorzubeugen, sollte man dem Mieter mit dem Mietvertrag auch die TE bzw. Gemeinschaftsordnung sowie Hausordnung aushändigen.

Die 2. Frage beinhaltet im Grunde nur eine Retourkutsche. Ob das der richtige Weg in einer so großen Gemeinschaft ist, würde ich bezweifeln.

Allerdings gibt es ein interessantes Buch:
Ihre Rechte in der Wohnungseigentümerversammlung; Walhalla ISBN 978-3-8029-3619-7 Buch anschauen. Vielleicht hilft die Lektüre, die Ärgernisse besser zu verarbeiten.

Nachdem die Wohnung als Kapitalanlage gedacht ist, könnte der Wechsel in eine andere und kleinere WEG vielleicht sinnvoll sein.

mfG

Zu 2.: Da hast Du natürlich vollkommen recht. Reine Retourkutsche in den potentiellen Gedanken des X. Aber mir ging es ja auch nur darum, wie er sich der Verwaltung gegenüber positionieren könnte. Verstehe ich deine ersten Sätze richtig, dass er quasi schon die Möglichkeit hätte, die VErwaltung aufzufordern die TE durch-/umzusetzen?Müsste er dann selbst Verstöße aufzählen, oder könnte er die Verwaltung bitten, alle Verstöße zu analysieren und zu beseitigen?

P.S.: Zum Glück wirklich ein fiktiver Fall…:smile: