Hallo Zusammen,
angenommen Mister X gehört eine Wohnung in einem, von einer Verwaltung betreuten, größeren Gebäudekomplex. Darüber hinaus würde X die Wohnung vermieten.
Nun könnte sich folgende Problematik ergeben. In der Teilungserklärung könnte etwas im Sinne stehen, dass bauliche Veränderungen und alle Änderungen, die das äußere Erscheinungsbild der Anlage betreffen nur nach Zustimmung der ETG erlaubt sein würden.
Nun könnten die Mieter des X seit Jahren eine Bambusverkleidung um ihren Balkon haben. Andere Eigentümer könnten ihren Balkon im Extremfall mit blauen Mülltüten abgehängt haben. Die Müllsäcke stoßen nun übel auf und die Verwaltung könnte darauf hin alle Eigentümer an die Teilungserklärung erinnern und mit Rechtsmitteln drohen falls die Sichtschutzverkleidungen nicht abgenommen werden.
Nun habe ich zwei Fragen zu dem gestellten Fall.
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X wüsste ja, dass seine Mieter gegen die TE verstoßen, aber auch, dass sie nicht Auslöser waren etc. Könnte er sich irgendwie dem Wegnehmen der Verkleidung entziehen?
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Grundsätzlich könnte X ja der Überzeugung sein, dass dann aber auch alle nach gleichem Recht behandelt werden müssen. Könnte X die Verwaltung bitten eine Aufstellung aller Verstöße gegen die Teilungserklärung zu machen und diese analog des o.g. Beispiels zu klären?Sprich, alle Eigentümer gleichberechtigt behandeln? Schließlich ist es ja vorstellbar, dass über die Jahre in solch einer Anlage mehrere Abweichungen des „standards“ der TE stattgefunden haben und X sich ungerecht behandelt fühlt

Welche Möglichkeit würdet Ihr für den X sehen?
Herzliche Grüße,
Horde