Teilungserklärung Vollmachten

Hallo,

in der Teilungserklärung unsere Eigentumsanlage ist festgelegt, dass sich ein Eigentümer in der Eigentümerversammlung nur durch einen Haushaltsangehörigen oder Miteigentümer vertreten lassen darf.

Angenommen ein alleinlebender Miteigentümer ist nicht mehr in der Lage seine Geschäfte selbst zu erledigen und hat eine Betreuungsvollmacht an seinen Neffen o.ä. erteilt.
Oder er möchte - aus welchen Gründen auch immer - keinem anderen Eigentümer eine Vollmacht geben.

In beiden Fällen wäre er nicht mehr stimmfähig.

Ist diese Regelung in der Teilungserklärung überhaupt zulässig?

Eine Änderung der Teilungserklärung ist nahezu unmöglich, da dafür ALLE Eigentümer zum Notar gehen müßten um der Änderung zuzustimmen.

Vorab schonmal besten Dank für die Auskunft

Ist diese Regelung in der Teilungserklärung überhaupt
zulässig?

Ja.

http://www.augustinowski.de/abc_weg/eigentuemerversa…