Teilungserklärung WEG

Hallo, ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen. Lt. Teilungserklärung gehört zu der Wohnung ein Balkon. Leider wurde dieser nie angebaut, da der Bauträger in Insolvenz geriet. Die Teilungserklärung blieb jedoch unverändert.
Wer ist nun für die Umsetzung der TE im Sinne Anbau Balkone zuständig? Der jeweils betroffene Wohnungseigentümer oder doch die ganze WEG?
Auf Basis der vorhandener Teilungserklärung: Müssten weitere Genehmigungen noch eingeholt werden?

Was sagen denn die Protokolle der Miteigentümerversammlungen zu dem Thema? Ich würde mal darauf tippen, dass sich darin ein Beschluss zu der Geschichte finden dürfte.

Hallo, vielen Dank. Nun, die Protokolle sagen dazu nix. SELBST WENN: Die TE wurde nicht geändert. Demzufolge dürften Aussagen in den Protokollen von der übergeordneten TE überstimmt werden. Oder irre ich?