Wer kennt sich aus?
Wir besitzen in RH-Anlage Miteigentumsanteil und Sondernutzungsrechte. Diese Größen sind im Grundbuch vermerkt.
Nun wollen alle gemeinsam die ursprüngliche Teilungserlklärung ändern.
Muß das durch einen Notar geschehen?
Auch im Hinblick auf einen evt.späteren Verkauf?
Wird das Grundbuch geändert?
Alle Änderungen, die maßgeblich für das Grundbuchamt sind, müssen beim Notar beurkundet werden! die Teilungserklärung ist eine wichtige Urkunde, die für Erwerber wichtig ist.
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bei Änderungen der TE ist jedoch zu berücksichtigen, dass alle Eigentümer damit einverstanden sein müssen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus, da es sich hierbei um eine Vereinbarung handelt, die grundbuchlich vollzogen werden muss.
Riccardo
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Eine Teilungserklärung ist für eine Gemeinschaft von WESENTLICHER BEDEUTUNG.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Bauträger und Umwandler (sagen wir mal) „ungeeignete Werke“ produzieren, die weder verständlich sind noch die Geschäfte der Gemeinschaft auch gut umsetzbar und rechtssicher regeln.
Als erstes solltet Ihr einen versierten Immobilienfachmann zu Rate ziehen, um die neue Teilungserklärung auch in allen wesentlichen bzw. brührten Punkten vollständig und praxisnah zu ändern.
Mit der neuen Teilungserklärung macht ihr dann einen Termin bei einem Notar (muss zwar beraten, ist jedoch nicht immer fachlich umfassend visiert)und zwar ALLE
Eigentümer. Das geht entweder zusammen oder auch einzeln.
Nachdem alle die neue Teilungserklärung beurkundet haben, wird diese auch wirksam.
PS.: Ggf. sollte auch der Aufteilungsplan geändert werden.
gruß bent
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