Teilungserklärung und Verschmelzung oder Vereinigung

Hallo Wissende,
Bekannte habe einen größeren Bauernhöf mit Wirtschaftsgebäuden gekauft.
Es sind 3 Flurstücke, auf zweien stehen die Gebäude. Ein Bauernhaus, eine Scheune und ein größeres Stallgebäude in dem sich eine Wohnung befindet in dem die ehemalige Lebensgefährtin des Verkäufers ein Wohnrecht hat.
Einem Antrag auf Abgeschlossenheit wurde statt gegeben. Die Anlage ist in 4 Teile geteilt worden, einem Privaten mit dem Wohnhaus Garage Garten ect. einem geweblichen Scheune und Stallgebäude ohne die Wohnung, die Wohnung mit dem Wohnrecht und die Gemeinschaftsfläche Hof. Die die Grenzen zweier Flurstücke wurden mit Gebäuden überbaut.
Dem Antrag auf die Eintragung im Grundbuch stehen entgegen, dass gemäß §1 WEG Wohnung- und Teileigentum nicht an mehreren Grundstücken gebildet werden können. Warum auch immer.
In der Empfehlung den Antrag zurückzuziehen, wird darauf hingewiesen, dass die Grundstücke in Abteilung ll unterschiedlich belastet sind, daher würde eine Verschmelzung oder Vereinigung nicht ohne weiteres möglich sein. Die Grundstücke sind nicht mit Krediten belastet. Lediglich das Wohnrecht und eine Durchleitungsduldung von Rohrleitungen, sollte in der Wallachei hinter uns mal gebaut werden, ist dort eingetragen.
Wie muss mein Bekannter da jetzt vorgehen um die Kosten niedrig zu halten. Es sollen die beiden Grundstücke die mit den Gebäuden bebaut sind zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Die Eigentumsverhältnisse bleiben so bestehen wie sie jetzt auch sind.
Gruß Hartmut

Hallo,

Wer hat bei diesem Antrag mitgewirkt, welche rechtskundige Person wurde beteiligt? Notar?
Nebenfrage: Wann wurde der Grundbesitz gekauft, wurde seinerzeit mit dem Notar die zukünftige Nutzung besprochen?

Um zu den Belastungen und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten etwas zu sagen muss man diese genau kennen, auch die Lage der Grundstücke und sonstige Situation. Notfalls muss man auch die Sache „vor Ort“ gesehen haben. Grundsätzlich sollte eine Vereinigung und Verschmelzung möglich sein, aber dazu gehören weitere Informationen.

Siehe oben. Erst einmal müssen die Feinheiten bekannt sein, dann sollte eine rechtskundige Person einen Rat geben. Wenn der Grunderwerb noch nicht lange her ist, würde ich den seinerzeit damit betrauten Notar um ein Beratungsgespräch bitten. Ansonsten jemanden fragen, der sich mit Bau- und Bodenrecht auskennt.

Bitte auch bedenken: Was ist die ganze Angelegenheit wert und was würde eine Beratung kosten?

Gruß
Jörg Zabel