Teilungserklärung - Unterschied Nettowohnfläche und beheizte Fläche

Hallo,

ich möchte kurz den Sachverhalt erläutern und hoffe jemand hat eine Idee dazu und kann mir helfen:

Es gibt eine WEG mit 9 Parteien. Eine der Wohnungen im Erdgeschoss ist ein „Sonderfall“. Sie hat einen 30 m² großen beheizten Souterainraum. In der Teilungserklärung steht, unter einem Punkt, daß die Kosten für Betriebskosten, wie öffentlliche Abgaben, die Müllabfuhr, Kosten der Straßenreinigung, etc. für diesen Kellerraum nur mit 15 m² (50% der Fläche) angesetzt werden.

In einem anderen Punkt der Teilungserklärung steht dann der Punkt Heizkostenverteilung, wo aber nicht explizit auf den Souterainraum mehr eingegangen wird. Hier steht stattdessen nur:
Die Heizkostenanteile der Wohnungen werden zu 40% nach dem Verhältnis der Fläche der beheizten Räume und zu 60% nach dem Verhältnis der Ableseergebnisse ermittelt.

Nun meine Frage:
Wie muss die Berechnung der Heizkosten nun für den Kellerraum ermittelt werden?
Gelten bei den Heizkosten nun auch die 15 m² wie bei den anderen Betriebskosten oder gelten hier die vollen 30 m², d.h. die gesamte beheizbare Fläche des Kellerraumes (der Kellerraum hat eine eigene Heizung).

Es wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Herzlichen Dank.

Hallo1

es gelten (natürlich) die echten 30 m2 Wohn/Nutzfläche dieses Raumes plus der Fläche der zugehörigen Wohnung.

Und die Heizkosten für diese Einheit wird wie im ganzen Haus zu 40 % nach Fläche ( also echte Fläche) und zu 60 % nach gemessenem Verbrauch berechnet.

Übrigens, schon die Reduzierung der Kellerwohnung auf die Hälfte bei den „Nicht-Heizkosten“ ist nicht einleuchtend und gut begründbar.
Wenn man diese Kosten schon nach Wohnfläche bemisst und nicht nach Wohneinheiten, dann kann ich keinen Grund für die Bevorteilung dieses Nutzers erkenne.
Es ist doch egal, wo sich die Vergrößerung der Wohnfläche befindet, wenn man danach bemisst. Ob als Teil der Wohnung oder im Keller.
Da es sich um einen beheizten Raum handelt, ist er sicherlich fast wie ein Wohnraum nutzbar. Was nicht heißt., es kann oder darf da drin geschlafen werden.

MfG
duck313

Es gelten hier die vollen 30 m² für die Heizkostenberechnung, die sich nach der Heizkostenverordnung richten muss.

Die Heizkostenverordnung ist jüngeren Datums als die Betriebskostenverordnung (die übrigens auch die Heizkosten abhandelte) und damit vorrangig bei derartigen Konflikten.

Besten Dank für ihre Antworten und damit verbundene Hilfe. :O)