Hallo,
ich möchte kurz den Sachverhalt erläutern und hoffe jemand hat eine Idee dazu und kann mir helfen:
Es gibt eine WEG mit 9 Parteien. Eine der Wohnungen im Erdgeschoss ist ein „Sonderfall“. Sie hat einen 30 m² großen beheizten Souterainraum. In der Teilungserklärung steht, unter einem Punkt, daß die Kosten für Betriebskosten, wie öffentlliche Abgaben, die Müllabfuhr, Kosten der Straßenreinigung, etc. für diesen Kellerraum nur mit 15 m² (50% der Fläche) angesetzt werden.
In einem anderen Punkt der Teilungserklärung steht dann der Punkt Heizkostenverteilung, wo aber nicht explizit auf den Souterainraum mehr eingegangen wird. Hier steht stattdessen nur:
Die Heizkostenanteile der Wohnungen werden zu 40% nach dem Verhältnis der Fläche der beheizten Räume und zu 60% nach dem Verhältnis der Ableseergebnisse ermittelt.
Nun meine Frage:
Wie muss die Berechnung der Heizkosten nun für den Kellerraum ermittelt werden?
Gelten bei den Heizkosten nun auch die 15 m² wie bei den anderen Betriebskosten oder gelten hier die vollen 30 m², d.h. die gesamte beheizbare Fläche des Kellerraumes (der Kellerraum hat eine eigene Heizung).
Es wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Herzlichen Dank.