Teilungsversteigerung

Guten Tag,

kann mir jemand erklären wie das Procedere bei einer Teilungsversteigerung ist. Ich habe gehört, dass die Erben mitsteigern können und muß als Voraussetzung immer Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft herrschen?

Weiß jemand ob die Teilungsversteigerungen öffentlich sind, ähnlich wie bei Zwangsversteigerungen und ob der entsprechende Termin z.B. in der Zeitung bekannt gegeben wird.

Vielen Dank

Die Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung, welche ein Sonderfall in der Zwangsversteigerung ist, beantragt ein Miteigentümer und nicht ein im Grundbuch stehender Gläubiger. Sie wird oft zur Auflöstung von Ehegemeinchaften und Erbengemeinschaften verwendet. Hierbei wird das ganze Grundstück versteigert und nicht nur der Eigentumsanteil des Antragstellers.

Der Erlös wird dann an die Eigentümer ausgekehrt, aber nur wenn sie sich einig sind. Wenn die Eigentümer sich über den Erlös der Teilungsversteigerung nicht einig sind wird das Geld vom Gericht hinterlegt. Anschliessend müssen sich die Alteigentümer vor Gericht um den Erlös streiten.
Ein Alteigentümer kann auch selbst für das gesamte Grundstück bieten. Normalerweise muss er dann aber die gesamte Erlössumme bezahlen; auch seinen eigenen Anteil, bevor er diesen wieder bekommt.

Sämtliche im Grundbuch bestehende Rechte bleiben erhalten, denn der Antragsteller dieser Versteigerung betreibt vom letzten Rang.
Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf kann die Einstellung des Teilungsverfahrens beantragt werden. Das Verfahren kann für sechs Monate eingestellt werden, eine einmalige Wiederholung ist zulässig.
Wird durch die TV. das Wohl der gemeinsamen Kinder gefährdet, kann das Verfahren bis zu fünf Jahre ausgesetzt werden.
Das Verfahren der TV.

Zuerst wird das Grundstück von einem Sachverständigen begutachtet und das Gericht setzt den Verkehrswert fest. Dannach können die Miteigentümer, wenn sie möchen, nach § 62 ZVG einen Einigungsversuch starten, denn der freie Verkauf bringt oft mehr als die Versteigerung. Das Gericht gibt einen Vermittlungstermin und versucht eine Einigung der Beteiligten.
Im Falle des Scheiterns wird das Verfahren fortgesetzt.
Kündigung von Mietverhältnissen

Ein Sonderkündigungsrecht von befristet abgeschlossenen Mietverhältnissen besteht anders als beim Erwerb in der Zwangsversteigerung bei der Teilungsversteigerung nicht.

Quelle:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/teilungsversteiger…

Teilungsversteigerung

Wird der Versteigerungstermin „Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ anberaumt, handelt es sich nicht um eine Versteigerung wegen Schulden, sondern um eine Art “freiwillige Versteigerung“.

Der Teilungsversteigerungsantrag kann von jedem Miteigentümer einer Immobilie gestellt werden. Unterschied zur Vollstreckungsversteigerung aus der Sicht eines Interessenten: Es gilt in der Regel nur die 5/10-Wertgrenze des § 85 a ZVG. Vielfach bleiben alle im Grundbuch eingetragenen Belastungen bestehen und sind vom Ersteher zu übernehmen. Meistens bieten die Miteigentümer selber mit, so dass in der Regel die Objekte relativ teuer versteigert werden.

Danke für die Antwort, was heißt 5/10 Wertgrenze.

5/10- und 7/10 Wertgrenze:

Im 1. Versteigerungstermin darf der Zuschlag nur erteilt werden, wenn das Gebot zuzüglich des zu übernehmenden Rechts mindestens 5/10 des Verkehrswerts erreicht. § 85 a ZVG. Beispiel: Verkehrswert: 430.000.- € Zu übernehmende Grundschuld 50.100.-- € 5/10 = 215.000.-- € Zu bieten sind mindestens 164.900.-- € Im 1. Versteigerungstermin muss der Zuschlag weiter auf Antrag eines Gläubigers versagt werden, wenn keine 7/10 des Verkehrswertes erreicht werden und dieser Gläubiger bei Erreichen der 7/10 mehr erhalten würde. § 74 a ZVG Beispiel: Verkehrswert: 430.000.–EUR Zu übernehmende Grundschuld EUR 50.100.-- 7/10 = 301.000.-- EUR Zu bieten sind mindestens 250.900.—EUR, damit 7/10 des Verkehrswerts erreicht sind

Danke für die Antwort, was heißt 5/10 Wertgrenze.

Hallo, kenne mich nicht gut aus aber habe an einer TV teilgenommen und gewonnen.

Guten Tag,

kann mir jemand erklären wie das Procedere bei einer
Teilungsversteigerung ist. Ich habe gehört, dass die Erben
mitsteigern können und muß als Voraussetzung immer Uneinigkeit
in der Erbengemeinschaft herrschen?

>>>> Das ist korrekt! Auch bei mir war ein Ehestreit!

Weiß jemand ob die Teilungsversteigerungen öffentlich sind,
ähnlich wie bei Zwangsversteigerungen und ob der entsprechende
Termin z.B. in der Zeitung bekannt gegeben wird.

>>>> Ja die Versteigerung ist öffentlich, man kann ganz normal an der Versteigerung teilnehmen und es gibt auch ein entspchendes Gutachten.

Vielen Dank

Viel Glück - Mark

Guten Tag,
also, um Deine Fragen der Reihe nach zu beantworten:

  1. die derzeitigen Eigentümer, also in Deinem Fall die Erben, können mitbieten.
  2. Nein, das können die besten Freunde sein. Zwist in der Erbengemeinschaft ist definitiv keine Voraussetzung für eine Teilungsversteigerung.
  3. Ja, Teilungsversteigerungen sind immer öffentlich. Sie werden, insofern genau wie Zwangsversteigerungen, in der örtlichen Presse bekannt gemacht (meistens kleingedruckt irgendwo ziemlich hinten).

Ich hoffe, das hat etwas zur Erhellung beigetragen

Viele Grüße
Morelle

Guten Morgen,

eine Teilungsversteigerung läuft ähnlich, wie eine Versteigerung einer Immobilie aus der Zwangsvollstreckung. Selbst verständlich ist sie öffentlich, den es sollen ja wieder gefunden werden, die das Objekt ersteigert.

Eine Teilungsversteigerung kommt dann zu Stande, wenn sich die Parteien nicht einig sind, denn sonst könnte man die Immobilien einvernehmlich veräußern oder sonst wie zu verwerten.

Die Versteigerungen werden generell veröffentlicht. Übrigens: eine Teilungsversteigerung ist das gefährlichste für einen Ersteher was es auf diesem Gebiete gibt. Wenn sie Pech haben müssen Sie für eine Zeit der Ablösung unter Umständen bis zu 20 % Jahreszinsen bezahlen.

Sie sehen - das ist nichts für Laien. Lassen Sie lieber einen (seriösen) Profi ran. Er kann Ihnen wesentlich mehr einsparen, als er Sie kostet.

Viel Glück!

Guten Tag,

Unten gebe ich meine Ansicht wieder:

Der Termin wird beim Amtsgericht bekannt gegeben.

Ich denke als Beteiligter erhalten Sie bestimmt auch direkt Auskunft beim Amtsgericht. Bin mir aber nicht sicher.

Soweit ich weiß, ist eine Teilungsversteigerung auch öffentlich.

Das Procedere wird genau so verlaufen wie bei einer ZV.

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,

kann mir jemand erklären wie das Procedere bei einer
Teilungsversteigerung ist.

Antwort: lies einfach nach unter
www.teilungsversteigerung.net

Ich habe gehört, dass die Erben

mitsteigern können und muß als Voraussetzung immer Uneinigkeit
in der Erbengemeinschaft herrschen?

Antwort: das ist so. Warum würde ansonsten einer von mehreren Eigentümern die TV beantragen? Er will
seinen Miteigentumsanteil zu Geld machen.

Weiß jemand ob die Teilungsversteigerungen öffentlich sind,
ähnlich wie bei Zwangsversteigerungen

Antwort: ja

und ob der entsprechende

Termin z.B. in der Zeitung bekannt gegeben wird.

Antwort: ja

Vielen Dank

Wenn Du noch mehr lesen willst, google mit dem Suchbegriff „Teilungsversteigerung“

Grüsse
Bracco

Sehr geehrter Mila,

eine Teilungsversteigerung ist immer eine öffentliche Versteigerung. Sie wird wie gesetzlich vorgeschrieben in einem geregelten Verfahren durchgeführt. Die Versteigerung ist öffentlich. Bis auf den Versteigerer und dessen Mitarbeiter,kann deshalb jedermann, also auch die Erben mitbieten. Immobilien werden über durch den Rechtspfleger des zuständigen Gerichts versteigert. Alles andere durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer.
Mit freundlichem Gruß

F. Enerhard Ostermayer
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer