Ein Ehepaar besitzt ein schuldfreies Einfamilienhaus. Beide Ehepartner sind im Grundbuch eingetragen. Beide leben zurzeit in Trennung (die Scheidung steht vor der Tür) und werden sich über dieses Haus nicht einig. Der Gatte hat Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt. Beide besitzen zusammen weitere nicht schuldfreie Immobilien. Da der „Erlös“ der Teilungsversteigerung seitens der Gattin mit den bestehenden Schulden der anderen Immobilien aufgerechnet werden würde, möchte sie ihren Teil des Einfamilienhauses ihrer Tochter schenken. Ihre Tochter soll also statt ihr ins Grundbuch eingetragen werden.
Was würde in diesem Fall auf die Tochter zukommen?
Ich verstehe den Sinn nicht.
Für eine Schenkung müssen alle eingetragenen Eigentümer unterschreiben. Noch Gatte und noch Gattin müssen sich einig sein, dass man ein Teil des Vermögens verschenkt. Aber einig sind sie wohl nicht. Danach würde für beide ein größerer Schuldenanteil zurückbleiben, den es im Scheidungsverfahren dann zu verteilen hätte. Die noch Eheleute bliebe also letztendlich auf einem größeren Schuldenanteil sitzen.
Sinn ist es, den Anteil (der eigentlich der Gattin gehörte) des Erlöses der Teilungsversteigerung des Hauses (welches vollständig abgezahlt ist) der Tochter in Form von Bargeld zukommen zu lassen. Da die Gattin im Falle einer Gütertrennung des Paares auch Schulden der anderen Immobilien übernehmen müsste, wäre der Erlös also quasi nichtig.
Was würde in diesem Fall auf die Tochter zukommen?
Ich meine auf die Tochter kommt da nichts besonderes zu, außer daß sie erst halbe Eigentümerin einer Immobilie wird und nach dieser Teilungsversteigerung den halben Erlöß des Hauses ihr eigen nennen kann.
Was ich nicht weiß, wie hoch die Notar-Kosten für die Eigentumsübertragung des halben Hauses sind und wie stark der Staat bei der Schenkung mitzulangen möchte bzw. kann. Ob bei dieser Versteigerung ein guter Preis für Euch für das Haus heraus kommt ist vermutlich auch fraglich. Besser könnte es evtl. sein, wenn Frau und Mann sich ein letztes Mal zusammen tun (evtl. der Tochter zuliebe) und versuchen, das Haus regulär am Markt zu verkaufen.
Viel Glück dabei!
Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Auflösung einer Gemeinschaft sind geprägt durch sehr hohe Kosten und bei Verkauf an Dritte, der Gefahr des sehr niedrigen Versteigerungserlöses. Es könnte Sinn machen, wenn die Tochter die andere Hälfte zu 50% ersteigert. Aber letztendlich könnte man, mit einer kleinen Portion Willen und Menschenverstand, das ohne Unmengen Gebühren, Ärger, Probleme und Risiko, auch anders vernünftig regeln.
Ich sehe auch weiterhin keinerlei Sinn in dem vorgeschlagenen Verfahren.
Für die Eintragung einer Hypothek ist grundsätzlich die Unterschrift sämtlicher Eigentümer beim Notar erforderlich.
Teilungsversteigerung kann jeder einzelne Eigentümer beantragen.