Teilungsversteigerung - Teilung des Erlöses

Hallo.

Angenommen ein Paar (unverheiratet) besitzt ein gemeinsames Haus.
Frau A zu 1/3.
Herr B zu 2/3.
(im Grundbuch so eingetragen)

Nach der Trennung kommt es zur Teilungsversteigerung.

Wie wird der Erlös aufgeteilt?

Werden vorab die Kosten für den Gutachter abgezogen?
Werden die Restverbindlichkeiten bei der Ban abgezogen?
Und dann entsprechend der Eigentumsanteile bei der Bank aufgeteilt?

Oder unter welchen Bedingungen wird von diesen Eigentumsverhälktnissen abgewichen?

Angenommen Herr B meint, er hätte mehr Eigenkapital eingebracht und Zins/Tilgung bezahlt.
Während Frau A die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat.
Interessiert das letztendlich?
Beeinflusst das die Aufteilung des Erlöses entgegen der Eintragung im Grundbuch?

Danke.
Und Gruß.

Ianal, aber grob gesagt, kann man eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung beim Amtsgericht in Auftrag geben und muß erstmal die Veranstaltung bezahlen. Danach fragt das Gericht, wie der Erlös aufgeteilt werden soll. Wenn die Aufteilung streitig ist, braucht es dafür nochmal extra ein Gerichtsverfahren.