Teilungsversteigerung wer kann helfen

Guten Tag,

Nach dem Ableben meiner Großeltern in den achtziger Jahren erbte meine Tante X gemeinsam mit meiner Tante Y das Haus. Da Tante X in dem Haus wohnte, zahlte Sie Tante Y aus. ( Tante Y hat diese Auszahlung seinerseits schriftlich bestätigt und liegt uns vor) Dennoch lies sich meine Tante Y viele Jahre nach der Auszahlung aufgrund des Erbscheines zu halben Teilen ins Grundbuch eintragen.
Vor mehreren Jahren verstarb nun meine Tante X und hinterlies ein eindeutiges Testament, indem meine Eltern, mein Bruder und ich als Erben benannt wurden. Erbschein bestätigt das. Durch den Grundbucheintrag können wir nichts machen und eine mehrjährige Auseinandersetzung mit der Tante hat bisher nichts bewirkt. Im Gegenteil diese will nun die Teilungsversteigerung beantragen. Deshalb meine Frage: Diese hilft doch keinem weiter, da hier zwar ein Wert für Immobilien ermittelt wird, aber wenn die Parteien nicht einig sind hilft die auch nicht, da das Geld einbehalten wird und auch so keine Einigung herbeigeführt wird. Oder wird nach Testament aufgeteilt? Was raten Sie Uns?

herbeigeführt wird. Oder wird nach Testament aufgeteilt? Was
raten Sie Uns?

Zu einem sachkundigen Anwalt zu gehen. Derart komplexe Themen lassen sich nicht in wenigen Zeilen in einem anonymen Forum abhandeln.

Zunächst ist es richtig, das die Telungsversteigerung nur die Auflösung an der Gemeinschaft vorbereitet. Letztendlich müssen die Parteien dem ZVG Gericht die Enigung nachweisen zu welchen Teilen der Versteigerungserlös ausgekehrt wird.

Der Gang zu einem sachkundigen Anwalt kann nur angeraten werden. Der Angriffspunkt ist hier m.E. nicht die Teilungsversteigerung sondern die Prüfung des Umfanges/Wirksamkeit/vertragliche Vereinbahrung der Auszahlungsvereinbahrung zwischen X und Y. Hier sollte man ansetzen!

ml.

Normalerweise bringt eine Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wenig gutes.
Ein Makler kostet zwar eher etwas mehr, erbringt jedoch höheren Erlös.
Bei beiden Verfahrensformen müssen sich die Parteien einigen, wie mit dem Verkaufserlös zu verfahren ist.
Anwalt und Gericht können außerhalb dessen bei der Schlichtung helfen. Wird z.B. im Vorfeld Eigentum übertragen und gegen Geldforderungen getauscht, so kann das Gericht im Vergleich zum Notar sehr kostengünstig sein.

Gruß

Marzeppa