Hallo,
bin im Internet mal durch diverse Zwangsversteigerungen gesurft.
Dabei kam ab und zu mal der Begriff „Teilungsversteigerung“ vor. Das
scheint mir eine Versteigerung zu sein, bei der sich Eheleute oder
Erben nicht über die Verwertung einer Immobilie oder eines
Grundstückes einig sind.
Wobei mir hier eine Frage hochkommt: Werden alle Berechtigten vom
Amtsgericht darüber benachrichtigt?
Wenn nicht, könnte ich mir vorstellen, daß einer aus der Gruppe
sozusagen heimlich die Versteigerung beantragt und dann hofft, als
einziger mit dem niedrigsten Gebot den Zuschlag zu erhalten.
Das kann aber doch wohl nicht möglich sein, oder?
Was ist, wenn einer der Berechtigten im Ausland lebt?
Danke und Gruß
TeeBird
Ne ne alle werden benachrichtigt vom Gericht.
Hallo,
bin im Internet mal durch diverse Zwangsversteigerungen
gesurft.
Dabei kam ab und zu mal der Begriff „Teilungsversteigerung“
vor. Das
scheint mir eine Versteigerung zu sein, bei der sich Eheleute
oder
Erben nicht über die Verwertung einer Immobilie oder eines
Grundstückes einig sind.
So ist es nur Summen kann man teilen
Ist ein Teurer Spass es gibt sicher bessere Möglichkeiten
ist halt der Zwangsweg.
Johannes
Wobei mir hier eine Frage hochkommt: Werden alle Berechtigten
vom
Amtsgericht darüber benachrichtigt?
Wenn nicht, könnte ich mir vorstellen, daß einer aus der
Gruppe
sozusagen heimlich die Versteigerung beantragt und dann hofft,
als
einziger mit dem niedrigsten Gebot den Zuschlag zu erhalten.
Das kann aber doch wohl nicht möglich sein, oder?
Was ist, wenn einer der Berechtigten im Ausland lebt?
Danke und Gruß
TeeBird
ja, danke
das wäre ja auch ein starkes Stück, wenn einer die Anderen dann
sozusagen übers Ohr hauen kann
Danke und Gruß
TeeBird