Teilurlaub bei Befristung ("Probezeit")

AN Mustermann ist bei AG Musterfirma befristet nach TV-N für 3 Monate angestellt. Im ersten Monat bestehen keine Urlaubsansprüche, da diese bereits mit dem Vorarbeitgeber abgegolten waren (Dezember 1. Arbeitsmonat). IM AV bzw TV sind 28 Urlaubstage geregelt, ferner werden 6 Monate Probezeit erwähnt so0wie der Hinweis, dass innerhalb der Probezeit kein Urlaubsanspruch entsteht.

HAT AN Mustermann nun keinen Anspruch auf Urlaub (anteilig (2/12)x28 Tage), weil die Befristung kürzer ist als die Probezeit, oder hat er 5 (4.6 aufgerundet) Tage Anspruch in denb besagten 2 Monaten. Wie wird das geregelt arbeitsrechtlich?

Er hat Anspruch auf 2/12. owT
nix

AN Mustermann ist bei AG Musterfirma befristet nach TV-N für 3
Monate angestellt. Im ersten Monat bestehen
keine Urlaubsansprüche, da diese bereits mit dem
Vorarbeitgeber abgegolten waren (Dezember 1. Arbeitsmonat). IM
AV bzw TV sind 28 Urlaubstage geregelt, ferner werden 6 Monate
Probezeit erwähnt so0wie der Hinweis, dass innerhalb der
Probezeit kein Urlaubsanspruch entsteht.

Das dürfte nach dem Bundesurlaubsgesetz unzulässig sein.

Der VOLLE Urlaubsanspruch ist erst nach 6 Monaten erworben worden.
Ein TEILurlaub entsteht in Höhe von 1/12 für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Das BUrlG sagt wörtlich:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen
vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet"

Danke. Und wenn er nun im Dez noch keinen Anspruch hatte weil vorher alles beim alten AG abgegolten war, muss er dann im Jan/Feb noch eine Weile arbeiten bevor er Anspruch auf die 2/12 hat, oder hat er diesen Anspruch theoretisch sofort ab 1.1. ?

Hi!

Der Anspruch gilt ab „sofort“.

Allerdings habe ich in allen Volltext-Versionen des TV-N (oder auch TVÖD) keine Version mit der von Dir erwähnten Einschränkung des ersten halben Jahres gefunden … welches Bundesland ist das?

VG
Guido

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