AN Mustermann ist bei AG Musterfirma befristet nach TV-N für 3 Monate angestellt. Im ersten Monat bestehen keine Urlaubsansprüche, da diese bereits mit dem Vorarbeitgeber abgegolten waren (Dezember 1. Arbeitsmonat). IM AV bzw TV sind 28 Urlaubstage geregelt, ferner werden 6 Monate Probezeit erwähnt so0wie der Hinweis, dass innerhalb der Probezeit kein Urlaubsanspruch entsteht.
HAT AN Mustermann nun keinen Anspruch auf Urlaub (anteilig (2/12)x28 Tage), weil die Befristung kürzer ist als die Probezeit, oder hat er 5 (4.6 aufgerundet) Tage Anspruch in denb besagten 2 Monaten. Wie wird das geregelt arbeitsrechtlich?