Teilveräußerung eines Gebäudes

Angenommen, jemand hat vor Jahren ein Haus gebaut mit einer Gewerbefläche im EG und einer Wohnung im OG. Nun möchte er die Gewerbefläche verkaufen, aber die Wohnung behalten.

Was ist veranlasst? Praxisnahe und verständliche Antworten wären mir lieb :smile:

Hallo!

Man muss eine Teilungserklärung aufsetzen lassen in der man z.B. den Laden als Sondereigentum erklärt.
darin muss dann auch geregelt sein, welche Anteile der Sonderteil „Laden“ an den Gemeinschaftsteilen des Hauses hat.
denn man will ja sicherlich sicherstellen, dass der Käufer des Ladens sich auch an Gemeinschaftskosten des ganzen Hauses beteiligt. Also an laufenden Kosten, wie Versicherung und an Renovierungen/Reparaturen an Dach, Fassade, Haustechnik.

Dazu sollte man sich von einem Anwalt/Notar beraten lassen, wie man das am besten regelt.
Diese Teilungserklärung muss dann beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Dabei fallen Gebühren an.
Erst dann kann man verkaufen.

MfG
duck313

Hallo,
generell kann man nicht ein Haus verkaufen oder einen Teil, oder eine Garage, man kann nur ein Grundstück verkaufen, Grundstück mit Zubehör darauf.
Wenn die beiden Teile uebereinander stehen, gehts nur mit der Teilungserklärung. Nebeneinander könnte das Grundstück geteilt werden.
Gruss Helmut

Doch, natürlich, man kann doch ein Gebäude auf fremden Grund haben.