Ich besitze ein großes Haus (400m² WF) mit einem großen Grundstück von 4000 m". Das Ganze ist mit einer relativ geringen Hypothek in Höhe von 160.000,-- belastet. Nun habe ich ein Teilgrundstück von 690 m² verkauft. Bei der Anfrage nach Lastenfreistellung kam die Antwort von der Bank, daß sie nun entscheiden, wie mit dem Kaufpreis verfahren werden soll. Alle Hypotheken sind absolut pünklich und regelmäßig beglichen worden. Was kann die Bank von der Kaufsumme (100.000,–) wirklich einbehalten? Ich wollte das Geld nutzen, um wertsteigernde Sanierungs- und Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Dies habe ich der Bank auch detailliert mitgeteilt. Was darf die Bank nun von der Kaufsumme behalten?
Vielen Dank für Eure Antwort
Hallo, das ist von Bank zu Bank ganz unterschiedlich, grundsätzlich ist aber so, das die Bank alle Einnahmen aus Veräußerungen des belasteten Objekts zur Schuldminderung heran ziehen kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob immer pünktlich Ratenzahlung erfolgte. Solange eine Belastung des Objektes besteht und wie in diesem Fall gewöhnlich, ein eingetragenes Hypothekendarlehn, hat die Bank vollen Anspruch auf alle Einnahmen, die durch diverese Veräußerungen des Objektes entstehen. Eine mögliche Lastenfreistellung oder eine eventuelle Teilungserklärung des Teilgrundstücks hätte im Vorfeld mit der Bank geklärt werden müssen, ebenso vorab die Klärung, was mit dem „Kauferlös“ geschieht. Wenn Sie persönlich der Bank bekannt sind, würde ich das Gespräch suchen, allerdings, wie gesagt, ein Anspruch besteht nicht. mfg
Hallo Finesse,
das Vorgehen der Bank finde ich sehr unüblich, sofern sie vorher von der Veräußerung gewusst haben sollten. Möglich, dass sie geringfügig verschnupft sind, wenn sie es nicht wussten. Dann könnten Sie den Anteil des verkauften Grundstückes hochrechnen und vom Erlös verlangen, obwohl die Beleihungsgrenze noch viel Spiel zu haben scheint.
Versuche, von Mensch zu Mensch zu verhandeln. Damit kommst Du hier sicher am weitesten. Vielleicht hast Du ihnen einfach auf die Füße getreten, weil es vorher nicht abgesprochen war.
Viel Erfolg wünscht Dir
Sue Melle-Rönn
Werte/r Anfragende/r,
„eigentlich“ hätten Sie das VOR dem Verkauf mit der Bank klären MÜSSEN.
Nun sind Sie auf die Bank und deren Sichtweise angewiesen.
Es müsste zunächst die Immobilöei und das Restgrundstück „neu“ bewertet werden. Anhand dessen "kann/wird/soll die Bank dann entscheiden, ob die Immobilie und das Grundstück zum vorhandenen Darlehen passt -Beleihungswert-
Wenn die Begründung der Bank „so wie mitgeteilt“ gefallen ist, hat es den Anschein, als wenn man
- entweder Sie als Darlehensnehmer loswerden will
- Versuchen möchte, an das Grundstück „insgesamt“ zu kommen.
- Als wenn die Bank einen Interessenten in der Schublade hat.
Versuchen Sie zunächst „Nägel mit Köpfen“ zu machen und erwarten, nicht vom popeligen Angestellten, sondern vom zuständigen Abteilungsleiter, beantwortet zu bekommen, wie die Bank nun tatsächlich verfahren will.
Achtung!!! Bitte konkret auf die Reaktion achten. Danach sollten Sie sich nochmal bei mir melden.
Es dürfte entweder eine Sparkasse oder eine Raiffeisenbank sein.
Gruß
Walter Hölker
Guten Tag
Danke für die Anfrage.
Die Bank hat soweit korrekt gehandelt. Sie will die noch offene Schuld amortisieren. Dies aus DIV. Gründen.
Ich nehme mal an, dass Sie mit der Lösung nicht ganz einverstanden sind und ev. die Hypo-Gesellschaft wechseln wollen. Wenn Sie sich mit dem Gedanken befassen, kann ich ihnen ev. behilflich sein.
Beste Grüsse und einen erfolgreichen Tag.
JP Forbes