Hallo,
folgender Fall:
A (kern)saniert das EG seines selbstbewohnten Haus mit der Absicht das EG zu vermieten.
Die Kosten für die Sanierung sind aufgrund der Höhe Herstellungskosten wie wird der Herstellunswert des EGs ermittelt wenn das Haus schon zig Jahre steht und ein steuerlicher Ansatzwert vorher noch nie ermittelt wurde?. Kann es Probleme geben wenn das EG wieder privat genutzt wird?
Eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung ist doch nur an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer zulässig oder?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
Ermittlung der Abschreibung fürs ganze Haus:
2 % für die nächsten 50 Jahre seit Errichtung des Hauses (Kaufdatum ist hier nicht von Bedeutung). Wenn zwischenzeitlich saniert wurde, müssen die Kosten der Sanierung zum Restwert am Beginn des Sanierungsmonat dazu, falls dem Gebäude neue Bausubstanz zugeführt wurde. Einfache Reparaturen sind sonst Werbungskosten. Der Wert aus Restbuchwert und Sanierungssumme wird dann auf die restliche Nutzungsdauer verteilt.
Dann muss man den Vermietungsanteil ermitteln.
Vermietete qm x 100 durch Gesamtfläche des Hauses = X %. Dieser %-Wert ist dann auf die errechnete Abschreibung anzusetzen.
Vermietung von privatem Wohnraum ist befreit von der USt!
Korrektur R 7.4 Abs. 9 Satz 2 EStR
Hi !
Der Wert aus Restbuchwert und Sanierungssumme wird dann auf die restliche Nutzungsdauer verteilt.
Diese Aussage ist falsch. Zum Nachlesen R. 7.4 Abs. 9 EStR insbesondere Satz 2. Alles andere war unter Beachtung dieser Anmerkung soweit i.O.
MERKE: bei Gebäuden ist es meist anders als bei „normalen“ Wirtschaftsgütern.
BARUL76
.
Das Problem ist das Haus ist schon sehr alt wurde immer wieder saniert, Rechnungen oder sowas wurden nicht allzulange aufgehoben da es immer privat genutzt wurde.
Muss man hier Wert und RND schätzen ?