Hallo,
ein konstruierter Fall: Eheman A zieht aus gemeinsammen Haus aus, bei der Scheidung sind die Verhältnisse nicht gegklärt. Der Ehemann zahlt weiter die Abzahlung, die Frau bleibt im Haus mit den Kindern Wohnen. A erwirkt einen Titel von xy Euro und versucht das Geld über eine Zwangsversteigerung zu bekommen. Kann er den 1/2 Anteil der Ehefrau Zwangsversteigern lassen oder geht nur eine Teilungsversteigerung über die Gesamte Summe. Wert der Immobilie ist natürlich schon vom Gutachter festgelegt, beide Parteien stehen im Grundbuch, eine Grundschuld ist eingetragen!
Vielen Dank im Vorraus
Die Miteigentumsanteile (Bruchteile sind rechtlich selbstständig. Sie sind einzeln belastbar und auch einzeln im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zu versteigen. Grundlage kann der persönliche Titel sein, oder eine eingetragene Zwangssicherungshypothek.
Auch ist die Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miteigentümers möglich.
In beiden Fällen ist der Nutzen höchst fragwürdig und man muss sich fragen wer denn da bieten würde. In beiden Fällen bleibt eine Grundschuld im geringsten Gebot stehen die vom Erwerber übernommen wird. Wenn nicht der Antragsteller selbst vorhat das Objekt zu ersteigern, oder die Grundschuld massiv unter dem Verkehrswert des Objektes (im Fall der Zwangsversteigerung sogar unter dem Wert des Bruchteils) liegt, ist das ganze ein Unternehmen mit dem Motto „außer Spesen nichts gewesen“.
Es ist auch noch zu bemerken, dass die Teilungsversteigerung nur die Zerschlagung der Gemeinschaft vorbereitet. Um den Versteigerungserlös zu erhalten müssen beide Eigentümer eine Einigung über die Auskehrung des Erlößes vorlegen, ggf. müsste für den Anteil den die Ehefrau erhalten würde eine Pfändung her.
ml