Teilweise Einbehaltung der Mietkaution

Hallo,

ich bin am 18.04.11 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe diese in ordnungsgemäßen Zustand verlassen. D.h. gestrichen und Laminat entfernt. Die Übergabe erfolgte dann und der Verwalter hat sich alles ganz genau angesehen. Es wurde ein Übergabeprotokoll gefertigt und man sagte mir, ich bekomme meinen Durchschlag per Post. Der kam bis heute nicht, allerdings kam heute ein Schreiben, in dem stand, der Vermieter würde 75,00 € für die Reinigung der Fliesen in Bad und Küche, sowie 50 € Vorauszahlung für Betriebskosten 2011 einbehalten. Sowas habe ich noch nie gehört. Ich habe die Wohnung renoviert und ansonsten besenrein hinterlassen (wohlweisslich habe ich Fotos gemacht). Ich habe die Fliesen natürlich nicht mehr geputzt, aber ich bin ja auch kein Messi. Sie sahen normal aus, hatten vielleicht ein paar weiße Farbspritzer vom renovieren (hat übrigens eine Fachfirma gemacht). Darf der Vermieter das? Ich finde das eine Unverschämtheit. Auch das mit der Einbehaltung der Betriebskosten. Ich habe bis 30.04.11 Miete und Betriebskosten gezahlt. Wie kommt der dazu, nochmal pauschal 50 € abzuziehen? Gibt es da vielleicht ein Gerichtsurteil, welches ich ihm nennen kann? Ich bin wirklich sauer!!!

Hallo bijou,

ich habe Verständnis für den Ärger, nachdem aber offenbar kein Dritter als Zeuge bei der Fertigung des Übergabeprotokolls anwesend war und dieses nicht mehr kam, können nur die Fotos als Beweis dafür herhalten, daß es sich um marginale Verunreinigungen der Fliesen handelten, die den Einbehalt nicht rechtfertigen.

Was den Einbehalt für einen Betriebskostenanteil für das laufende Jahr angeht, ist der Verwalter berechtigt, für allfällige Überschreitungen der Vorschreibungen für Deckung für mögliche BK Mehrkosten vorzusorgen.

Hier kann nur auf den Eingang der BK Abrechnung gewartet werden.

Hinsichtlich der Fliesenreinigungskosten wünsche ich Gutes Gelingen für die Verhandlungen mit Fotobeweis.

Hallo,

also, dass mit den 75 € für die Reinigung geht gar nicht. Selbst wenn du einen Saustall hinterlassen hättest, müßte der Vermieter dir erst eine Aufforderung mit Fristsetzung schicken, die Wohnung zu reinigen. Hat er das nicht getan, kommt es auf die Frage, ob die Wohnung nun gereinigt war oder nicht, gar nicht an. Im übrigen wäre es Sache des Vermieters, im Streitfalle darzulegen und zu beweisen, dass du die Wohnung dreckig hinterlassen hast. Und Dreck ist mehr als nicht nochmal geputzt.

Das mit den Betriebskosten ist theoretisch möglich, wenn aufgrund konkreter Zahlen zu erwarten ist, dass sich aus der Betriebskostenabrechnung für 2011 eine Nachzahlung für dich ergibt. Das müßte der Vermieter allerdings vorrechnen, z.B. anhand der Abrechnung 2010 und der zu erwartenden Kostenentwicklung.

Einen Anspruch auf Auszahlung der Kaution hast du erst nach Ablauf von 6 Monaten, also nach dem 31.10.2011.

Liebe Grüße aus Berlin.

Stefan Pfeiffer

Hallo,
grundsätzlich dient die Kaution zur Absicherung von Forderungen aus dem Mietverhältnis. Ob und welche das sind, ist strittig. Grundsätzlich sollte der Vermieter auch keinen Zuriff auf die KAution haben. In diesem Fall scheint der Zugriff auch unberechtigt, da es keine Übereinkunft über kostenpflichtige NAchbesserungen nwährend der Übergabe gibt. Eine Verrechnung mit Nebenkosten ist auch nicht möglich, lediglich eine Zurückhaltung, bis alle Forderungen beglichen sind.

Antwort : Az. VIII ZR 71/08 BGH

Gruß Schattenfürst