Teilweise Freistellung?

Hallo Forum! :wink:

Ein Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß mit 4 Monaten Frist aus betrieblichen Gründen. Der AN lässt sich seinen Kündigungsschutz gegen Abfindung abkaufen und schließt mit dem AG einen gerichtlichen Vergleich:

  • ordnungsgemäße Abrechnung 4 Monate lang bis Ende Kündigungsfrist
  • Zahlung einer Abfindung
  • unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit ab dem 3. Monat
  • gutes Zeugnis

Letztendlich tritt der AN also noch 2 Monate die Arbeit an und ist dann 2 Monate freigestellt. Der AN hat noch Urlaubsansprüche.

Frage:
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch des AN aus? Verfällt dieser durch die unwiderrufliche Einstellung? Ganz oder teilweise? Oder gar nicht? Kann der AN Urlaub in den ersten beiden Monaten nehmen?

Gruß
Sven

Hallo Forum! :wink:

Ein Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß mit 4
Monaten Frist aus betrieblichen Gründen. Der AN lässt sich
seinen Kündigungsschutz gegen Abfindung abkaufen und schließt
mit dem AG einen gerichtlichen Vergleich:

Ahoi Sven,
bin doch etwas verwirrt…könnte damit ein Aufhebungsvertrag gemeint sein?

  • ordnungsgemäße Abrechnung 4 Monate lang bis Ende
    Kündigungsfrist
  • Zahlung einer Abfindung
  • **unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit ab dem
  1. Monat**
  • gutes Zeugnis

Letztendlich tritt der AN also noch 2 Monate die Arbeit an und
ist dann 2 Monate freigestellt. Der AN hat noch
Urlaubsansprüche.

Frage:
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch des AN aus? Verfällt
dieser durch die unwiderrufliche Einstellung? Ganz oder
teilweise? Oder gar nicht? Kann der AN Urlaub in den ersten
beiden Monaten nehmen?

unwiderrufliche Freistellung, könnte gemeint sein!
IMHO…wenn im Aufhebungsvertrag die Anrechnung/Abgeltung von offenen Urlaubsansprüchen nicht explizit erwähnt wurde, dann ja!

LG JSP