Hallo,
ich kenne jemanden, der seit kurzem Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat. Da sein Arbeitslosengeld höher ist als diese Rente und er auch noch teilweise arbeitsfähig ist (nicht in seinem Beruf und nicht Vollzeit), erhält er Arbeitslosengeld. Er möchte so schnell wie möglich eine Stelle suchen (das Arbeitsamt hat keine geeignete für ihn), aber man sagt ihm, er müsse erst zum medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Dort würde man ihm dann sagen, welche Arbeiten er überhaupt noch ausüben dürfe.
Das Problem ist nun, dass er jetzt schon einige Monate auf einen Termin dort wartet und auf mehrere Anfragen wird ihm immer wieder erklärt, er müsse sich gedulden. Ihm aber läuft die Zeit davon, und bis er mal zum medizinischen Dienst eingeladen wird, dauert es dann vielleicht nicht mehr lange, und er bekommt nur noch ALG II.
Er möchte seine Existenz sichern - wird nur vertröstet.
Wisst Ihr, was er tun kann?
der Arbeitsamtsarzt wird in einem Gutachten beschreiben, welche Art von Tätigkeit noch ZUMUTBAR sind beim Bezug von Alg um die Gesundheit nicht zu gefährden. Jeder Mensch kann davon unabhängig jede ihm beliebige Arbeit aufnehmen. er kann es doch selbst beurteilen, was ihm nicht gut tut bzw. er hat doch auch schon von seinem Arzt Hinweise zur Einschränkung.
Also los mit der Arbeitsuche und nicht auf die AA warten.
Gruß
Otto
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der Arbeitsamtsarzt wird in einem Gutachten beschreiben,
welche Art von Tätigkeit noch ZUMUTBAR sind beim Bezug von Alg
um die Gesundheit nicht zu gefährden. Jeder Mensch kann davon
unabhängig jede ihm beliebige Arbeit aufnehmen. er kann es
doch selbst beurteilen, was ihm nicht gut tut bzw. er hat doch
auch schon von seinem Arzt Hinweise zur Einschränkung.
Also los mit der Arbeitsuche und nicht auf die AA warten.
Gruß
Otto
Hallo Otto, ich habe es so verstanden, dass er nicht jede Arbeit aufnehmen darf, um die Rente dann nicht zu gefährden …??
LG, Eva
Hallo Otto, ich habe es so verstanden, dass er nicht jede
Arbeit aufnehmen darf, um die Rente dann nicht zu gefährden
…??
LG, Eva
Die Voraussetzungen für die Rentengewährung stehen auf dem Rentenbescheid. Bitte dort nachlesen. Ich vermute, dass dort höchstens eine Hinzuverdienstgrenze genannt wird.
Das Arbeitsamt hat mit der Rente nichts zu tun. Die Arbeitsvermittler brauchen ein Arztgutachten, damit sie wissen, welche Art von Tätigkeiten zumutbar sind (hier wegen gesundheitlichen Einschränkungen )und vorgeschlagen werden können. So lange das Gutachten nicht erstellt ist, unterbleiben Vermittlungsvorschläge durch Arbeitsvermittler.