Hallo,
wenn man für eine kosmetische Behandlung mit mehreren Sitzungen den kompletten Betrag bereits bei der ersten Sitzung bezahlt, die folgenden Sitzungen aus zeitlichen Gründen jedoch nicht wahrnehmen kann, hat man dann Anspruch auf die vorab bezahlten Kosten für die man aber noch keine Leistung in Anspruch genommen hat?
Die erste Behandlung würde bezahlt werden, lediglich die Kosten für die weiteren Behandlungen sollen zurückerstattet werden.
Ein schriftlicher Vertrag über dieses „Pauschalangebot“ wurde nicht geschlossen.
Vielen Dank für Antworten!
Hallo,
wenn man für eine kosmetische Behandlung mit mehreren
Sitzungen den kompletten Betrag bereits bei der ersten Sitzung
bezahlt, die folgenden Sitzungen aus zeitlichen Gründen jedoch
nicht wahrnehmen kann, hat man dann Anspruch auf die vorab
bezahlten Kosten für die man aber noch keine Leistung in
Anspruch genommen hat?
wenn ein Vertrag hierüber abgeschlossen wurde, verpflichten sich beide Parteien diesen zu erfüllen. Wenn der Auftraggeber nun „kein Zeit mehr“ hat, ist das kein Kündigungsgrund.
Die erste Behandlung würde bezahlt werden, lediglich die
Kosten für die weiteren Behandlungen sollen zurückerstattet
werden.
Wenn ich mir eine Monatskarte für den Bus kaufe, aber nur zwei Mal gefahren bin, bekomme ich dann den Rest ausgezahlt?
Ein schriftlicher Vertrag über dieses „Pauschalangebot“ wurde
nicht geschlossen.
Auch mündliche Verträge sind gültig. Oder kaufst Du die Brötchen beim Bäcker nur mit schriftlichem Vertrag?
Gruß
S.J.