Guten Tag lieb Forumsmitglieder,
ich habe ein Frage zu folgender Konstellation:
Meine Großmutter ist verstorben. Ihr Testament, welches unter anderem meinen Bruder berücksichtigte, ist aufgrund eines vorher abgeschlossenen Erbvertrages unwirksam. Daher fiehl der Erbteil, den mein Bruder erben sollte (entgegen dem Willen meiner Großmutter) meinem Vater zu. Obwohl mein Verhältnis zu meiner Familie schwer angekratzt ist, sind wir uns alle einig darüber, dass wir den Willen meiner Großmutter akzeptieren wollen, und mein Vater meinem Bruder den entsprechenden Erbteil schenkt. Dies hätte aber zur Folge, dass mir ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstünde. Um dies zu verhindern, wird nun ein Notarieller Vertrag aufgesetzt. Der Wortlaut:
Der Erschienene zu 3. (ich) verzichtet hiermit gegenüber seinen Eltern, […], auf sämtliche Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, die sich im Hinblick auf die […] Übertragung […] für ihn ergeben könnten. Bei der Berechnung der etwaigen Pflichtteilsansprüche des Erschienenen zu 3. ist deshalb nur das übrige Vermögen seines Vaters oder seiner Mutter zugrunde zulegen.
Mein Ziel des Ganzen ist, die Situation so zu stellen, als hätte meine Großmutter meinen Bruder direkt beerbt. Insofern bin ich also vollkommen einverstanden mit meinem Verzicht.
Merkwürdig kommt mir allerdings vor, das ich auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichten soll. Warum nicht nur auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch? Als ich diese Frage einer Mitarbeiterin des Notars stellte, erklärte sie mir, dass damit sowohl die Fälle abgedeckt wären, in denen ich von meinem Vater von der Erbfolge ausgeschlossen würde (Pflichtteilsanspruch) , als auch die, in denen ich das gesetzliche Erbe meines Vaters antrete, dieses aber geringer wäre als mein durch den Schenkungsfall entstehender Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Lese ich aber im Gesetz nach (§ 2325 ff. BGB), so kann ich diese begriffliche Unterscheidung nicht herauslesen. Für meine Begriffe, würde es genügen, wenn ich nur auf meinen Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichte, da dieser es ja auch ist, der im Falle einer Enterbung meinen Pflichtteil aufstocken würde.
Meine Frage also: Warum lautet die Formulierung auch auf den Pflichtteilsanspruch. Da mir die Mitarbeiterin keine zufriedenstellende Antwort geben konnte, stelle ich die Frage hier, bevor ich nächste Woche zum Notartermin gehe, um die unterschrift zu leisten. Die stelle meine Frage da natürlich dann auch noch mal und werde hier auch die Antwort posten.
Es wäre aber schön, wenn ich vorab einige andere Meinung hören würde. Vielleicht auch allgemein zu meinem Vorhaben, einen solchen Verzicht zu unterschreiben.
Danke
sesamtiffi