Teilwertabschreibung auf Beteiligungen

Hallo,

was ist „Teilwertabschreibung auf Beteiligungen“?

Danke!

Gruß
Josch

Hallo,

was ist „Teilwertabschreibung auf Beteiligungen“?

eine Beteiligung ist dauerhaft im Wert gemindert und dieser (teilweise) Wertverlust wird über eine Abschreibung in der Bilanz realisiert, was auch bedeutet, daß das Jahresergebnis im Jahr der Abschreibung um diesen Betrag geringer ausfällt.

Verständlich?

Gruß,
Christian

was ist „Teilwertabschreibung auf Beteiligungen“?

eine Beteiligung ist dauerhaft im Wert gemindert und dieser
(teilweise) Wertverlust wird über eine Abschreibung in der
Bilanz realisiert, was auch bedeutet, daß das Jahresergebnis
im Jahr der Abschreibung um diesen Betrag geringer ausfällt.

… und man sollte vielleicht noch erwähnen, dass es sich hierbei um eine Begrifflichkeit aus dem Steuerrecht bzw. dem Steuerbilanzrecht handelt. Teilwertabschreibungen kennt nur das Steuerrecht. Nach Handelsrecht wären es „ganzr normale“ Abschreibungen.

VG
TraderS

Hallo,

Danke für die Antwort - aber warum wird diese Abschreibung durchgeführt - weil z. B. Grundstücke nicht mehr so viel wert sind?

Danke!

Gruß

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Hallo,

Danke für die Antwort - aber warum wird diese Abschreibung
durchgeführt - weil z. B. Grundstücke nicht mehr so viel wert
sind?

die deutschen Bilanzierungsvorschriften stellen das Vorsichtsprinzip in den Vordergrund. Wenn ein Vermögensgegenstand dauerhaft an Wert verliert, ist dieser mit dem niedrigeren Wert anzusetzen. Eine Beteiligung wird bspw. dann abgeschrieben, wenn sich die Ertrags- oder Vermögenslage des Unternehmen, an dem man beteiligt ist, negativ entwickelt und auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Besserung besteht.

Beispiele:
http://reports.equitystory.com/cgi-bin/daimler/show…
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/10.04.2…

Noch offensichtlicher (und vor allem hinsichtlich der Bewertung einfacher) wird die Sache, wenn die Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen besteht, dessen Aktien massiv an Wert verloren haben.

Gruß,
Christian

die deutschen Bilanzierungsvorschriften stellen das
Vorsichtsprinzip in den Vordergrund. Wenn ein
Vermögensgegenstand dauerhaft an Wert verliert, ist dieser mit
dem niedrigeren Wert anzusetzen. Eine Beteiligung wird bspw.
dann abgeschrieben, wenn sich die Ertrags- oder Vermögenslage
des Unternehmen, an dem man beteiligt ist, negativ entwickelt
und auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Besserung besteht.

Stimmt. Allerdings sollte man auch dazu sagen, dass das „mit der dauerhaften Wertminderung“ oftmals eine sehr schwierige Geschichte ist. Tatsächlich kann man nämlich selbst bei börsennotierten Unternehmen an denen eine Beteiligung besteht, nur sehr schwer vorhersagen, ob eine Wertposition dauerhaft gemindert ist. Natürlich kann man später wieder zuschreiben, nur nützt mir das ja herzlich wenig in dem Zeitüpunkt, wo die Wertminderung aktuell ist und ich ggf. Bilanzpolitik betreiben möchte.

Ein gutes Beispiel sind hier ja die Banken, die dann gerne mal Wertpapierbestände „umwidmen“, um so eben bestimmte Abschreibungspflichten im Falle von Kursrückgängen im Sinne einer erfolgsorientierten Ergebnisdarstellung auszunutzen.

VG
TraderS

die deutschen Bilanzierungsvorschriften stellen das
Vorsichtsprinzip in den Vordergrund. Wenn ein
Vermögensgegenstand dauerhaft an Wert verliert, ist dieser mit
dem niedrigeren Wert anzusetzen. Eine Beteiligung wird bspw.
dann abgeschrieben, wenn sich die Ertrags- oder Vermögenslage
des Unternehmen, an dem man beteiligt ist, negativ entwickelt
und auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Besserung besteht.

Stimmt. Allerdings sollte man auch dazu sagen, dass das „mit
der dauerhaften Wertminderung“ oftmals eine sehr schwierige
Geschichte ist. Tatsächlich kann man nämlich selbst bei
börsennotierten Unternehmen an denen eine Beteiligung besteht,
nur sehr schwer vorhersagen, ob eine Wertposition dauerhaft
gemindert ist. Natürlich kann man später wieder zuschreiben,
nur nützt mir das ja herzlich wenig in dem Zeitüpunkt, wo die
Wertminderung aktuell ist und ich ggf. Bilanzpolitik betreiben
möchte.

Bei dem ganzen Spiel haben Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfer immer ein Wörtchen mitzureden. Aber natürlich ist in guten Jahren die Tendenz zu Abschreibungen immer größer als in schlechten Jahren - und natürlich auch in den Jahren, in denen die Geschäftsleitung gewechselt hat, da es dann darum geht, Altlasten zu bereinigen.

Ein gutes Beispiel sind hier ja die Banken, die dann gerne mal
Wertpapierbestände „umwidmen“, um so eben bestimmte
Abschreibungspflichten im Falle von Kursrückgängen im Sinne
einer erfolgsorientierten Ergebnisdarstellung auszunutzen.

Wie jetzt? Du glaubst, daß Kreditinstitute absichtlich Positionen zwischen Handels- und Anlagebestand hin- und herbuchen, um den steuerpflichtigen Gewinn zu beeinflussen? Das ist ja ungeheuerlich… :wink:

Gruß,
Christian