Teilzahlungsgebühren nicht zurück?

Folgender Sachverhalt und hoffentlich richtig hier:

Person A kauft bei Versandhaus OSTO auf Raten, dafür werden Gebühren berechnet, also Teilzahlungsgebühren für die gesamte Laufzeit. Person A überweist nun vorzeitig den restlichen Betrag, das Einkaufskonto steht bei Null. Nun möchte Person A die übermäßig gezahlten Gebühren rückerstattet bekommen. OSTO behauptet, das ist nicht möglich, da das System es nicht hergibt. Bereichert sich OSTO nicht unrechtmäßig an den zuviel gezahlten Gebühren?
A aber weiß, das z.B. das Versandhaus NESTELMANN auf den Tag genau die Gebühren rausrechnen kann und aufs Konto überweist.

Kennt jemand so einen Sachverhalt und sollte man die Sache zähneknirschend auf sich beruhen lassen? A findet es irgendwie ärgerlich!

LG Anne

Vertragsbedingungen lesen, da sollte das drin stehen.
Aber ich gehe mal davon aus, dass sie im Recht sind.

Hallo,
falls sie etwas Erstatten, werden sie sich vorbehalten den entstandenen Schaden (wird etwa in der selben Höhe sein, da sie das Geschäft ja auch irgendwie refinanziert haben, wenn nicht noch mehr durch den Bearbeitungsaufwand) geltend zu machen.

Cu Rene