Folgender Sachverhalt und hoffentlich richtig hier:
Person A kauft bei Versandhaus OSTO auf Raten, dafür werden Gebühren berechnet, also Teilzahlungsgebühren für die gesamte Laufzeit. Person A überweist nun vorzeitig den restlichen Betrag, das Einkaufskonto steht bei Null. Nun möchte Person A die übermäßig gezahlten Gebühren rückerstattet bekommen. OSTO behauptet, das ist nicht möglich, da das System es nicht hergibt. Bereichert sich OSTO nicht unrechtmäßig an den zuviel gezahlten Gebühren?
A aber weiß, das z.B. das Versandhaus NESTELMANN auf den Tag genau die Gebühren rausrechnen kann und aufs Konto überweist.
Kennt jemand so einen Sachverhalt und sollte man die Sache zähneknirschend auf sich beruhen lassen? A findet es irgendwie ärgerlich!
LG Anne