in unserem Betrieb gibt es Vollzeit- (38 Std./Woche) und
Teilzeitangestellte. Die Teilzeitler arbeiten lt.
Arbeitsvertrag 4 - 37 Stunden pro Woche. D. h., jeder
Teilzeitler sagt am Wochenanfang, wann er arbeiten kann
und wann nicht. 4 Stunden sind Pflicht. Je nachdem,
wieviel Arbeit gerade anfällt. Und daraus entsteht der
Dienstplan. Klappt soweit auch ganz gut.
Laut Tarifvertrag hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 25
Tage Urlaub im Jahr. Eine Unterscheidung TZ/VZ ist hier
nicht vorgesehen.
Seit vielen Jahren wurde es nun immer so gehandthabt,
dass die Teilzeitler (sind v. a. Studenten), wenn sie mal
eine Woche nicht mal die vier Stunden arbeiten konnten,
in dieser Woche min. einen Tag Urlaub nehmen mussten.
Quasi: 6 Tage nicht verfügbar/kann man nicht arbeiten in
der nächsten Woche, und den einen Tag, an dem man dann
seine vier Stunden machen müsste, kann man auch nicht,
also nimmt man Urlaub.
Unsere (neue) Chefetage will das nun ändern und sagt:
Wenn Teilzeitmitarbeiter eine Woche frei haben wollen,
dann müssen sie auch fünf Tage Urlaub nehmen! Vielen
Teilzeitler erscheint das unfair, denn im Vergleich zu
Vollzeitlern (5 Tage Arbeit die Woche = 5 Tage Urlaub
nehmen) müssen die nun für eine Woche frei (z. B. bei
Prüfungen o. ä.) 5 Urlaubstage nehmen (1 Tag Arbeit die
Woche, aber 5 Tage um frei zu haben). Das erscheint doch
eher als Ungleichbehandlung. Und deswegen meine Frage:
ist das so absolut wasserdicht und rechtens?
Ich hoffe, die Darlegung des Sachverhaltes war
verständlich genug für eine Antwort. Vielen Dank schon
mal im Voraus.
sorry, da kann ich nicht helfen. Dies ist eine sehr spezifische Frage, da diese Regelung wohl speziell auf diesen Arbeitgeber zugeschnitten ist. Im Internet gibt es aber Seiten von Rechtsexperten, die bestimmt die Frage beantworten können. Ich würde mich an solch einen juristischen Experten wenden.
Gruß
Liebe/-r Experte/-in,
in unserem Betrieb gibt es Vollzeit- (38 Std./Woche) und
Teilzeitangestellte. Die Teilzeitler arbeiten lt.
Arbeitsvertrag 4 - 37 Stunden pro Woche. D. h., jeder
Teilzeitler sagt am Wochenanfang, wann er arbeiten kann
und wann nicht. 4 Stunden sind Pflicht. Je nachdem,
wieviel Arbeit gerade anfällt. Und daraus entsteht der
Dienstplan. Klappt soweit auch ganz gut.
Laut Tarifvertrag hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 25
Tage Urlaub im Jahr. Eine Unterscheidung TZ/VZ ist hier
nicht vorgesehen.
Seit vielen Jahren wurde es nun immer so gehandthabt,
dass die Teilzeitler (sind v. a. Studenten), wenn sie mal
eine Woche nicht mal die vier Stunden arbeiten konnten,
in dieser Woche min. einen Tag Urlaub nehmen mussten.
Quasi: 6 Tage nicht verfügbar/kann man nicht arbeiten in
der nächsten Woche, und den einen Tag, an dem man dann
seine vier Stunden machen müsste, kann man auch nicht,
also nimmt man Urlaub.
Unsere (neue) Chefetage will das nun ändern und sagt:
Wenn Teilzeitmitarbeiter eine Woche frei haben wollen,
dann müssen sie auch fünf Tage Urlaub nehmen! Vielen
Teilzeitler erscheint das unfair, denn im Vergleich zu
Vollzeitlern (5 Tage Arbeit die Woche = 5 Tage Urlaub
nehmen) müssen die nun für eine Woche frei (z. B. bei
Prüfungen o. ä.) 5 Urlaubstage nehmen (1 Tag Arbeit die
Woche, aber 5 Tage um frei zu haben). Das erscheint doch
eher als Ungleichbehandlung. Und deswegen meine Frage:
ist das so absolut wasserdicht und rechtens?
Ich hoffe, die Darlegung des Sachverhaltes war
verständlich genug für eine Antwort. Vielen Dank schon
mal im Voraus.