Teilzeit angestellt und Selbständigkeit parallel?

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob es nach den allgemeinen Gepflogenheiten denkbar ist, daß jemand in Teilzeit irgendwo angestellt ist und nebenher noch ein Gewerbe betreibt (und nicht etwa den Laden der Eltern weiterführt, sondern beispielsweise im IT-Bereich, und in dem auch arbeitet)?
Also nicht, ob es theoretisch/rechtlich geht, sondern ob Firmen das in der Praxis tolerieren würden (öff. Dienst/Privatwirtschaft)?

Bitte nicht wundern, wenn die Frage etwas naiv klingt, ich bin noch im Studium (die andere Frage ist, ob man dann später noch woanders unterkommt oder ob das wenig vorteilhaft aussieht?).

Hallo Winter,

ich kann mir nur wenige Unternehmen vorstellen, die Nebentätigkeiten aus Schikane verbieten, also musst Du Dir nur überlegen, ob es ein Argument aus Sicht des Unternehmens dagegen gibt.

Das könnte bspw. sein:

Du beschäftigst Dich zu sehr mit Deiner Nebentätigkeit, so dass Du Deine Teilzeitstelle nicht mit voller Kraft erfüllst;
Du nutzt Firmenkontakte, - ausstattung etc zugunsten Deiner eigenen Firma;
Dringende Aufträge der eigenen Firma führen dazu, dass Du im Büro fehlst/ schwänzt/ weniger flexibel einsetzbar bist;
Die Teilzeitstelle ist für Dich nur eine Notlösung bis der eigene Laden läuft, Du bist weg, sobald sich Deine Nebentätigkeit rentiert;
Du kommst evtl. in einen Interessenkonflikt (blödes Bsp: Du arbeitest für einen Papierhersteller und bietest selbständig Lösung zum Papierlosen office an; Du konkurrierst mit Deinem Arbeitgeber um ein bestimmtes Projekt);
Es besteht Gefahr, dass Du während Deiner Arbeitszeit für Deine eignene Unternehmung arbeitest (Telefonate, eMails?).

Wenn es keinen Grund für diese Befürchtungen gibt und Du das dem Arbeitgeber auch wirklich plausibel darlegen kannst, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Allerdings muss ich sagen, dass ich als Vorgesetzter keine selbständige Nebentätigkeit im gleichen Bereich erlauben würde, weil ich mir nie sicher wäre, dass nicht doch eines der o.g. Risiken zutrifft…

Viel Erfolg trotzdem
Ramona

Noch eine weitere Frage
Hallo Ramona,

ich denke nicht, daß eines der aufgeführten Argumente dagegen spricht, aber das Problem wird dann wohl eher sein, das auch entsprechend (glaubhaft) zu vermitteln (es wäre dann nur die gleiche Branche, nicht das gleiche Geschäftsfeld, sprich das eine hätte nichts mit dem anderen zu tun).

Noch eine weitere Frage:
Wie ist es denn von der steuerlichen Seite her? Geht das ohne weiteres nebeneinander, also weiterhin Steuerklasse 1 - und die Einkünfte der selbständigen Tätigkeit würden halt am Jahresende in der Steuererklärung angegeben?