Hallo Experten,
ein Bekannter studiert BWL und hat mir folg. Frage gestellt, auf die ich als „Ausstudierter“ erstmal keine Antwort wusste:
ein Arbeitnehmer arbeitet „Hauptberuflich“ ganz ordentlich Teilzeit für ein Unternehmen. Kann dieser AN in einem anderem Unternehmen als Aushilfe eingestellt werden (400€), wenn der erste AG sein Einverständnis dazu gibt? Welche (steuer-und abgabenrechtliche) Auswirkungen hat das für die drei betroffenen Parteien??
Vielen Dank im Voraus.
gruss
ml
Hallo Experten,
… Kann dieser AN in einem anderem
Unternehmen als Aushilfe eingestellt werden (400€), wenn der
erste AG sein Einverständnis dazu gibt?
Ja, kann er. EIN geringfügiges Arbeitsverhältnis ist „unschädlich“. Bei jedem weiteren müsste eine Lohnsteuerkarte (VI) abgegeben werden.
Welche (steuer-und abgabenrechtliche) Auswirkungen hat das für die :drei betroffenen Parteien??
Es müssen auf den gezahlten Lohn (hier 400,- €) pauschal 25% Abgaben entrichtet werden. Die setzen sich zusammen aus 23% Sozialabgaben und 2% Steuern.
Für den neuen AG = er muss zusätzlich zu den 400,- € 23% (92,- €) Sozialabgaben abführen. Die 2% Steuern sind Verhandlungssache. Die kann der neue AG übernehmen, muss aber nicht.
Für den Kumpel = er muss eventuell die 2% Steuern selbst tragen. Bei 400,- € wären das 8,- €. Er bekäme also 392,- € ausbezahlt.
Für den derzeitigen AG = keine Auswirkung
Vielen Dank im Voraus.
Bitte schön
gruss
ml
Freundliche Grüße zurück
Jorma