Teilzeit beschäftigt und Krankenversicherung

Hallo ihr,

bin nun ab kommendem Semester exmatrikuliert.
(Muss Studium abbrechen.)

Nun steht es noch offen, inwieweit mich mein Arbeitgeber, wo ich nun schon (studentisch) arbeite, weiter beschäftigt.
Feste Anstellung in jedem Fall, noch nicht klar, ob Voll- oder Teilzeit.

Meine Frage ist nun zur Teilzeit.
Wie funktioniert dies dann mit der gesetzlichen Krankenkasse?
Übernimmt die dann in diesem Fall wie bei Vollzeit auch der Arbeitgeber?
Wenn dies geht- dann würde für mich wahrscheinlich nach allen Abzügen viel weniger übrig bleiben, als es das nun in studentischem Rahmen der Fall ist.
(Habe noch einen Minijob, daher müsste es klappen)
Die Hauptfrage ist für mich nur die mit der Krankenkasse, das muss geklärt sein…
(Privat versichern geht aus finanziellen Gründen überhaupt nicht. Bin bisher auch befreit von Zuzahlungen)

Kann mir wer Rat geben?

Danke schon mal,

Viele Grüße,

Spotvolta

Hallo Spotvolta,

die Frage ist wieviel dir dein neuer Arbeitgeber bezahlen will.
Bei einem 400€ Job führt der Arbeitgeber eine pauschale an die Sozialversicherungen ab. Sobald du mehr als 401,-€ verdienst teilst du dir mit dem Arbeitgeber die anfallenden Versicherungen. Dadurch kommt es zu einen großen Abzug. Bedeutet wenn du z.b. 800€ Brutto verdienst dann bleiben dir so ca. 550€ Netto.

Viele Grüße

Christian

Hallo Du,

Wie funktioniert dies dann mit der gesetzlichen Krankenkasse?
Übernimmt die dann in diesem Fall wie bei Vollzeit auch der
Arbeitgeber?

Wenn Du auf Steuerkarte arbeitest, leistet der AG auch bei Teilzeit seinen Zuschuß. Bei einer geringfügigen Beschäftigung wird die Sache komplizierter, aber die steht bei dir ja nicht zur Debatte.

Abzügen viel weniger übrig bleiben, als es das nun in
studentischem Rahmen der Fall ist.

Wenn das brutto das gleiche ist, Ja. Der Student zahlt keine Sozialversicherungbeiträge, der Arbeitnehmer schon (Faustregel: etwas mehr als 20 % vom brutto)

(Privat versichern geht aus finanziellen Gründen überhaupt
nicht. Bin bisher auch befreit von Zuzahlungen)

Aus gesetzlichen Gründen geht das nicht.

Grüße

Nordlicht

Nettolohn?

Sobald du mehr als 401,-€ verdienst
teilst du dir mit dem Arbeitgeber die anfallenden
Versicherungen. Dadurch kommt es zu einen großen Abzug.
Bedeutet wenn du z.b. 800€ Brutto verdienst dann bleiben dir
so ca. 550€ Netto.

Hallo Christian,

mit welchem Krankenkassen-Beitragssatz hast Du gerechnet, daß Du bei 800 Euro brutto auf einen 250 Euro AN-Anteil-Sozialversicherung kommst?

Gruß Gudrun

(Habe noch einen Minijob, daher müsste es klappen)

Hallo,

bedeutet das du hättest dann 2 Jobs? Die werden ggf. (bei 2 geringfügig entlohnten Beschäftigungen) zusammengrechnet. Dadurch wirst du pflichtversicherter Arbeitnehmer.

Guckst du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html

Grundsätzlich kann Teilzeit sehr gut sein. Wenn der Lohn zwischen 400,01 und 800,00 € liegt, dann gilt die „Gleitzonenregelung“. IN diesen Fällen ist der Beitrag des Arbeitgebers höher als der des Arbeitnehmers.

Dies wurde eingeführt um Arbeit im Niedriglohnsektor für Arbeitnehmer attraktiver zu machen.

Wenn du nen § brauchst: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html

hilft aber nicht viel weiter, weil du zum ausrechnen ein Lohnprogramm brauchst :wink:.

Andi

Hallo Christian,

mit welchem Krankenkassen-Beitragssatz hast Du gerechnet, daß
Du bei 800 Euro brutto auf einen 250 Euro
AN-Anteil-Sozialversicherung kommst?

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

das war grob überschlagen. Kommt aber schon so in etwa hin.

Brutto 800.00 €

Rentenversicherung 79.59 €
Arbeitslosenversicherung 16.80 €
Krankenversicherung 65.20 €
Pflegeversicherung 8.80 €
Soli-Zuschlag 0.00 €
Kirchensteuer 0.00 €
Lohnsteuer 0.00 €
Vermögensw.40.00 €

Überweisung 589.61 €

Hallo Christian,

mit welchem Krankenkassen-Beitragssatz hast Du gerechnet, daß
Du bei 800 Euro brutto auf einen 250 Euro
AN-Anteil-Sozialversicherung kommst?

Hallo Christian,

das war grob überschlagen. Kommt aber schon so in etwa hin.

das war schlichtweg eine Zahl grob daneben. :[

Vermögensw.40.00 €

Ist 1. eine freiwillige Angelegenheit und hat 2. nichts mit den Sozialversicherungsabzügen zu tun.

Überweisung 589.61 €

Nochmal 40 Euro Differenz zu den ursprünglich genannten 550 Euro.

Dann wären wir also bei 630 Euro netto.
In der Gehaltsklasse von 800 Euro brutto sind 80 Euro mehr beim Nettolohn eine Menge Geld.

Ich plädiere für richtige Angaben. Falsche Angaben nützen niemanden.

Gruß Gudrun

weitere Fragen
Hallo ihr,

danke euch allen!

Viele Grüße,

Spotvolta