bin nun ab kommendem Semester exmatrikuliert.
(Muss Studium abbrechen.)
Nun steht es noch offen, inwieweit mich mein Arbeitgeber, wo ich nun schon (studentisch) arbeite, weiter beschäftigt.
Feste Anstellung in jedem Fall, noch nicht klar, ob Voll- oder Teilzeit.
Meine Frage ist nun zur Teilzeit.
Wie funktioniert dies dann mit der gesetzlichen Krankenkasse?
Übernimmt die dann in diesem Fall wie bei Vollzeit auch der Arbeitgeber?
Wenn dies geht- dann würde für mich wahrscheinlich nach allen Abzügen viel weniger übrig bleiben, als es das nun in studentischem Rahmen der Fall ist.
(Habe noch einen Minijob, daher müsste es klappen)
Die Hauptfrage ist für mich nur die mit der Krankenkasse, das muss geklärt sein…
(Privat versichern geht aus finanziellen Gründen überhaupt nicht. Bin bisher auch befreit von Zuzahlungen)
die Frage ist wieviel dir dein neuer Arbeitgeber bezahlen will.
Bei einem 400€ Job führt der Arbeitgeber eine pauschale an die Sozialversicherungen ab. Sobald du mehr als 401,-€ verdienst teilst du dir mit dem Arbeitgeber die anfallenden Versicherungen. Dadurch kommt es zu einen großen Abzug. Bedeutet wenn du z.b. 800€ Brutto verdienst dann bleiben dir so ca. 550€ Netto.
Wie funktioniert dies dann mit der gesetzlichen Krankenkasse?
Übernimmt die dann in diesem Fall wie bei Vollzeit auch der
Arbeitgeber?
Wenn Du auf Steuerkarte arbeitest, leistet der AG auch bei Teilzeit seinen Zuschuß. Bei einer geringfügigen Beschäftigung wird die Sache komplizierter, aber die steht bei dir ja nicht zur Debatte.
Abzügen viel weniger übrig bleiben, als es das nun in
studentischem Rahmen der Fall ist.
Wenn das brutto das gleiche ist, Ja. Der Student zahlt keine Sozialversicherungbeiträge, der Arbeitnehmer schon (Faustregel: etwas mehr als 20 % vom brutto)
(Privat versichern geht aus finanziellen Gründen überhaupt
nicht. Bin bisher auch befreit von Zuzahlungen)
Sobald du mehr als 401,-€ verdienst
teilst du dir mit dem Arbeitgeber die anfallenden
Versicherungen. Dadurch kommt es zu einen großen Abzug.
Bedeutet wenn du z.b. 800€ Brutto verdienst dann bleiben dir
so ca. 550€ Netto.
Hallo Christian,
mit welchem Krankenkassen-Beitragssatz hast Du gerechnet, daß Du bei 800 Euro brutto auf einen 250 Euro AN-Anteil-Sozialversicherung kommst?
(Habe noch einen Minijob, daher müsste es klappen)
Hallo,
bedeutet das du hättest dann 2 Jobs? Die werden ggf. (bei 2 geringfügig entlohnten Beschäftigungen) zusammengrechnet. Dadurch wirst du pflichtversicherter Arbeitnehmer.
Grundsätzlich kann Teilzeit sehr gut sein. Wenn der Lohn zwischen 400,01 und 800,00 € liegt, dann gilt die „Gleitzonenregelung“. IN diesen Fällen ist der Beitrag des Arbeitgebers höher als der des Arbeitnehmers.
Dies wurde eingeführt um Arbeit im Niedriglohnsektor für Arbeitnehmer attraktiver zu machen.