Hi,
die Idee einer pauschalen Aufwandsentschädigung ist, dass dir deine Kosten ersetzt werden, die du bei deiner ehrenamtlichen Tätigkeit hast. Die Kosten brauchst du aber nicht nachweisen, sondern bekommst sie pauschal - bis max 2100,-€ im Jahr. Deshalb ist das auch kein Verdienst im Finanz- und Arbeitsrechtlichem Sinne.
Allerdings sieht das nicht jeder Sachbearbeiter vom Job-Center so. Denn rein Buchhalterisch hast du eine Einnahme und wenn die Einnahme hören, dann klingelt es bei denen. Aber auch wenn dir deine Mutter 50,-€ gibt zum Einkaufen für sie und du kaufst für 35,-€ ein, und für 5,-€ eine Fahrkarte und gibts deiner Mutter 10,- zurück, hast du eine Buchhalterische Einnahme von 50,- € - und hier erkennt jeder Sachbearbeiter, dass er dir das nicht anrechnen darf, weil du 50,- Ausgaben hast.
Am besten ist dabei, dass du eine Bescheinigung über deine Ehrenamtliche Tätigkeit bekommst, dass du nicht angestellt bist und demnach keine Verdienst hast und dir lediglich deine Auslagen nach §3 Abs.21 EStG pauschal ersetzt werden.
Je mehr sich an dem Wortlaut gehalten wird, umso besser.
Viel Glück
Streettaucher