Teilzeit+geringfügige+kurzfristige Beschäftigung?

Hallo,

ich bin Studentin und schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit. Da ich im Herbst nach Australien möchte, würde ich mir gerne davor noch über den Sommer 3 Monate lang Geld dazuverdienen. Ich habe zur Zeit einen geringfügigen Nebenjob (maximal 2x pro Woche und auf 450€ Basis) und könnte jetzt noch einen Teilzeitjob annehmen. Da ich aber zusätzlich noch mehr Geld verdienen möchte. würde ich gern noch einen weiteren Minijob annehmen.

Wenn ich nun aber eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung annehmen würde, dann würden die zwei Nebenbeschäftigungen ja zusammengerechnet werden und ich sollte ja dann nicht über diese 450€-Grenze kommen, damit ich mein Einkommen nicht voll versteuern muss.

Nun meine Frage: Ist es möglich neben einem geringfügigen Job und einer Teilzeitbeschäftigung noch zusätzlich einen kurzfristigen Nebenjob (also 50 Tage oder 2 Monate bei mind. 5 Tagen in der Woche) anzunehmen?

Falls überhaupt möglich; was für Abgaben habe ich dann (Steuern + Versicherung)? Wird das Einkommen dann addiert oder laufen die drei Jobs das unabhängig voneinander und parallel ab?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und mir aufzeigen, wie ich weit über diese 450€-Grenze im Monat verdienen kann, damit ich aus Australien nicht gleich wieder abreisen muss! :wink:

Liebe Grüße
Lisa

Hallo, in Ihrem speziellen Fall bin ich leider überfragt und ich möchte keine unzuverlässigen Antworten geben.
Dennoch viel Glück wünscht… siebengebirgler

Hallo Lisa,

Sie liegen völlig richtig, wenn Sie davon ausgehen, dass zwei 450,- Euro-Jobs zusammengerechnet werden.
Dabei spielt es keine Rolle ob zwei oder mehr Jobs ausgeübt werden, in jedem Fall darf in Summa der Verdienst 450,- Euro nicht überschreiten.

Ein 450,- Euro-Job kann in jedem Fall neben einer Hauptbeschäftigung(Teilzeitbeschäftigung) ausgeübt werden.

Auch die Kombination 450,- Euro-Job und kurzfristige Beschäftigung (diese ohne Verdienstbegrenzung) ist zulässig. Hier gelten, wie Sie richtig wissen die Regeln über die Dauer der Tätigkeit.

Äußerst wichtig ist zu wissen, dass neben einen versicherungspflichtigen Hauptjob (auch in Teilzeit) nur ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden kann.

Fazit zu Ihrer Frage: neben einer Teilzeitbeschäftigung und einen Nebenjob ist es nicht möglich noch eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen.

Optimal kann folgende Variante in Frage kommen:
ein unbefristeter Minijob auf 450,- Euro-Basis und zusätzlich eine Urlaubsvertretung als Saisonbeschäftigung (kurzfristige Beschäftigung)für max. 50 Tage - also nicht mehr als 4 Tage pro Woche!
(3 Monat = 12 Wochen = 48 Tage).
Beide Jobs werden nicht zusammengerechnet und sind sozialversicherungsfrei. Dabei unterliegt die Saisonbeschäftigung keiner Verdienstbegrenzung.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben Klarheit zu bekommen.

Viel Erfolg
Peter

Als Studentin würde mir gerne noch über den Sommer 3 Monate lang Geld dazuverdienen.

Frage: Ist es möglich neben einem geringfügigen Job und einer Teilzeitbeschäftigung noch zusätzlich einen kurzfristigen Nebenjob (also 50 Tage oder 2 Monate bei mind. 5 Tagen in der Woche) anzunehmen?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und mir aufzeigen, wie ich weit über diese 450€-Grenze im Monat verdienen kann, damit ich aus Australien nicht gleich wieder abreisen muss! :wink:

Liebe Grüße
Lisa

Mit den gesetzlichen Vorgaben kenne ich mich leider zu wenig aus um Dir eine adäquate Antwort geben zu können, tut mir leid.
Trotzdem Dir alles Gute und liebe Grüße!