Teilzeit im Anschluß an die Elternzeit

Hallo, ich habe eine Frage zur Teilzeit im Anschluß an die Elternzeit.

folgende Annahme:
Eine Arbeitnehmerin hat vor 2 Wochen ihr 4tes Kind geboren. Sie ist bei einem großen Unternehmen mit weit mehr als 15 Mitarbeitern angestellt. Vor ihrem ersten Kind (Geburtsjahr 2002) hat sie über mehrere Jahre ununterbrochen in Vollzeit gearbeitet. Sie ist von Kind zu Kind von Elternzeit in Elternzeit gegangen. Sie möchte nun erneut 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend mit einer Stundenzahl von maximal 15 Stunden in die Arbeitswelt zurückkehren. Die Elternzeit hat sie noch nicht beim Arbeitgeber beantragt.
Fragen:

  1. Gibt es bestimmte Fristen oder Vorraussetzungen die sie vor der Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber beachten müsste?
  2. Wie und wann müsste sie am klügsten die Verkürzung der Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden beantragen?
  3. Wären vielleicht sogar weniger als 15 Stunden rechtlich möglich ohne Zustimmung vom AG?

M.f.G.
jarnoba

Hallo

  1. Gibt es bestimmte Fristen oder Vorraussetzungen die sie vor
    der Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber beachten
    müsste?

Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin

  1. Wie und wann müsste sie am klügsten die Verkürzung der
    Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden beantragen?

Für den Antrag gilt eine Frist von drei Monaten vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit.

  1. Wären vielleicht sogar weniger als 15 Stunden rechtlich
    möglich ohne Zustimmung vom AG?

Der Arbeitgeber muss natürlich immer zustimmen - bzw. er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen
Hier ist es ganz gut erklärt:
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsvert…

Beatrix