wie ist das eigentlich im öffentlichen Dienst: oft liest man
ja in Stellenanzeigen, daß Vollzeitstellen grundsätzlich
teilbar seien und es deswegen auch denkbar ist, daß ein
Bewerber nur in Teilzeit eingestellt wird (wenn er das will).
Gilt das grundsätzlich für Stellen im öffentlichen Dienst,
oder nur wenn es explizit so ausgeschrieben ist?
Und wenn, wann sollte man den Wunsch anbringen? Gleich im
ersten Vorstellunggespräch, oder erst wenn man eine Zusage
erhalten hat (ich meine nicht bloß vom rechtlichen Aspekt)?
Stimmt es, daß hier nicht diskriminiert werden soll bei sonst
gleicher Eignung?
Gilt das grundsätzlich für Stellen im öffentlichen Dienst,
oder nur wenn es explizit so ausgeschrieben ist?
Nö, nur wenns so ausgeschrieben ist.
Und wenn, wann sollte man den Wunsch anbringen? Gleich im
ersten Vorstellunggespräch, oder erst wenn man eine Zusage
erhalten hat (ich meine nicht bloß vom rechtlichen Aspekt)?
Ääähm, die Zusage erhält man dann ja wohl für ne Vollzeitstelle und dann plötzlich zu sagen „Ach nee ich wollt eigentlich nur Teilzeit“, ist sicher ein bissel spät. Das sollte man dann also schon klären bevor man eine Zusage für eine Vollzeitstelle erhält.
Stimmt es, daß hier nicht diskriminiert werden soll bei sonst
gleicher Eignung?
Inwiefern? In Bezug auf Teilzeit oder was meinst du jetzt?
Und wenn, wann sollte man den Wunsch anbringen? Gleich im
ersten Vorstellunggespräch, oder erst wenn man eine Zusage
erhalten hat (ich meine nicht bloß vom rechtlichen Aspekt)?
Stimmt es, daß hier nicht diskriminiert werden soll bei sonst
gleicher Eignung?
Ich kann nicht dagen, wie großzügig das im ÖD gehandhabt wird. Aber ich war lange Zeit Konstruktionsleiter in der Industrie, und wenn mir da ein/e Bewerber/in erst im Gespräch - das auch mich Zeit gekostet hätte - das vorgetragen hätte, der/die wäre sofort außen vor gewesen.
Entweder ich brauche eine Vollzeit oder ich brauche sie nicht.
Was das mit Diskriminierung zu tun haben könnte, verstehe ich eh nicht.
Gruß
Peter
§ 8
Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
Hallo,
also bei uns wird Teilzeit generell gefördert, weil dadurch Personalkosten gespart werden.
Aber die Arbeit muss natürlich trotzdem geschafft werden, somit eignet sich nicht jede Stelle als Teilzeitstelle - bzw. es kommt auch darauf an, wie groß der Teilzeitanteil sein soll.
Bei Ausschreibungen werden schon die Stellen als Teilzeit ausgeschrieben, wenn es geht.
und wenn mir da ein/e Bewerber/in erst im Gespräch - das auch
mich Zeit gekostet hätte - das vorgetragen hätte, der/die wäre
sofort außen vor gewesen.
Du meinst also, es gehört explizit in die Bewerbung schon rein, sonst keine Chance? Also es ist natürlich auch interessant, wie es in der Industrie ist.
Was das mit Diskriminierung zu tun haben könnte, verstehe ich
eh nicht.
Naja, ich meinte ja nur, daß es sein könnte, daß im öffentlichen Dienst niemand wegen des Teilzeitwunsches benachteiligt werden soll, weil es eben so vorgeschrieben ist - der ÖD will ja auch Vorreiter sein für gesellschaftlich Gewünschtes. Daß es in der freien Wirtschaft anders ist, ist schon klar. Den Anspruch auf Teilzeit gibt es überigens generell - aber aben erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Gilt das grundsätzlich für Stellen im öffentlichen Dienst,
oder nur wenn es explizit so ausgeschrieben ist?
Nö, nur wenns so ausgeschrieben ist.
Stimmt es, daß hier nicht diskriminiert werden soll bei sonst
gleicher Eignung?
Inwiefern? In Bezug auf Teilzeit oder was meinst du jetzt?
Ja, ich meinte in Bezug auf Teilzeit.
Es ist also so, daß ein Teilzeitwunsch nur dann berücksichtigt werden soll, wenn es von vorneherein so ausgeschrieben ist ("… Stelle ist grundsätzlich teilbar…")? Wenn nicht, muß ein Bewerber mit Teilzeitwunsch also auch nicht berücksichtigt werden (unabhängig von der Qualifikation)?