Fall:
Person A hat noch in der Mutterschutzzeit einen Antrag auf Elternzeit für vorerst 2 Jahre und eine geplante Teilzeittätigkeit mit genauem Beginndatum und Wochenstundenzeit beim Arbeitgeber B eingereicht.
Nach 5 Wochen erst reagierte der AG B mit einem Schreiben, das besagte, daß aus „betrieblichen Gründen“ keine Einigung über die Teilzeit getroffen werden konnte. Mündlich rät der AG B dem AN A sich 3 Monate vor der geplanten Tätigkeit nochmal zu melden.
6 Monate vor geplantem Beginn der Teilzeit braucht Arbeitnehmer A ein Schreiben von AG B für das Amt für die Beantragung eines KITA-Platzes.
Wochenlang wird AN A in Bezug auf ein persönliches Gespräch abgewimmelt. Als es dann endlich stattfindet, sagt AG B dem Arbeitnehmer, daß er weder Teilzeit noch Vollzeit im Unternehmen arbeiten könne.
Der AN A arbeitet seit mehreren Jahren in dem Unternehmen, das ein paar hundert Mitarbeiter hat. Viele Mütter (sogar eine in der direkten Abteilung) arbeiten Teilzeit dort. Es gibt eine Elternzeitvertretung die einen befristeten Vertrag bis zum geplanten Anfang der Teilzeittätigkeit hat.
–> Wie sieht die Rechtsgrundlage für den Arbeitnehmer A aus? Wäre eine Klage anzustreben? Was wären dringende betriebliche Gründe, die dem Antrag entgegen stehen könnten?
Danke!!