Teilzeit in elternzeit : besetzungspflicht rest?

Ich arbeite während der Elternzeit 30 Stunden in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) auf meiner alten Stelle. Zunächst wurde der Rest der Stelle mit einer befristeten Arbeitskraft besetzt. Nach deren Kündigung soll der Rest der Stelle für die verbleibenden 1,5 Jahre nicht mehr besetzt werden. Ist das rechtlich zulässig?
Ich kann mit 30 Stunden nicht die Arbeit einer Vollzeitstelle bewältigen!!

Danke für die Hilfe!

Hallo,

soweit ich weiß, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet offene Stellen (oder Reststellen) aufzufüllen, wenn er dies nicht möchte oder keine Notwendigkeit sieht. Dass Du nicht die Arbeit einer Vollzeitkraft erfüllen kannst, sollte der AG wissen und berücksichtigen. Genaueres kann Dir aber hierzu sicherlich ein Anwalt sagen. LG

Hallo,

Dein Arbeitgeber kann die Personalplanung letztendlich machen wie er will.

Wenn ich es richtig verstehe, befürchtest Du nun, dass DU die komplette Arbeit allein machen sollst. Wenn dies die Intention Deines AG ist, ist dies natürlich schonmal dreißt. EIne 30 Std-Kraft kann dies natürlich nicht abdecken. Rechtlich gibt es hier aber keine handhabe. Ich kann Dir nur raten, mit Deinem CHef zu reden und auf das Problem hinzuweisen. Zur Not kannst Du auch noch zum Betriebsrat, wenn alle Stricke reißen.

Leider kann ich DIr nichts anderes Antworten. Ich hoffe, dass alles für Dich gut wird.

Liebe Grüße

Faymee