Teilzeit in Elternzeit - Gehalt?

Hallo,
wie ist das eigentlich:
In der Elternzeit hat man ja Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, ausser, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn man nun in einem anderen Bereich eingesetzt wird, kriegt man dann das gleiche Gehalt wie vor der Elternzeit in der alten Position oder ein anderes, der Position angemessenes Gehalt?
Beispiel: Eine Controllerin wird während der Elternzeit in der Telefonzentrale eingesetzt. Kriegt sie nun das Controllergehalt oder ein Telefonistinnengehalt?
Gibt es hierzu auch schon einschlägige Urteile?

Vielen Dank im voraus und Grüße
Moeni

Kriegt sie nun das
Controllergehalt oder ein Telefonistinnengehalt?
Gibt es hierzu auch schon einschlägige Urteile?

Hallo,

der/die Elternzeiter/in hat einen Anspruch auf einseitige vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in seinem Job. Er/Sie wird also Teilzeit-Controller, so dass sich diese Frage nicht stellt.

Wenn der Arbeitgeber hingegen dringende betriebliche Gründe anführen kann, die gegen eine Controller-Tätigkeit in Teilzeit sprechen (dürfte schwer werden) und daraufhin dann sich beide Seiten vertraglich entgegenkommen und eine andere Teilzeittätigkeit z.B. als Telefonistin vereinbaren, dann gilt auch der in dieser Vereinbarung festgelegte Lohn, so dass sich diese Frage auch nicht stellt.

Es wird daher mit ziemlicher Sicherheit keine Urteile zu diesem Fall geben.

Grüße

EK