gesetzt den Fall, A ist bei B vollzeitlich angestellt.
A möchte pro 10 - 20 Tage unbezahlten Urlaub pro Jahr z. B. in dem man das als Teilzeitarbeit regelt (zunächst befristet auf N Jahre).
X Minuten pro Woche oder pro Tag nützen B in seinem Gesundheitszustand nichts.
Kann A das so einfordern, mit Hinweis auf das Teilzeitgesetz?
Teilzeitarbeit ist ja wohl immerhin ein Rechtsanspruch.(?)
„10-20 Tage im Jahr“ ist aber kein hinreichend konkreter Verteilungswunsch.
Tageweise Freizeit kann auch ein betrieblicher Ablehnungsgrund sein, denn tageweise Abwesenheit trifft den Betrieb härter als die teilweise Anwesenheit an allen Arbeitstagen.
Die Chancen kann daher nur ein Fachmann im Beratungsgespräch unter Schilderung der betrieblichen Abläufe und der betrieblichen Personalsituation vernünnftig beurteilen.