hallo xxkoboldxx
selbstverständlich kannst du weiterhin unterstützung erhalten.
die grundsicherungsstelle (arge, jobcenter) berechnet für die
bedarfsgemeinschaft (=familie) den bedarf. dieser besteht aus
den regelsätzen, einem mehrbedarf für alleinerziehung, der
miete, den heizkosten. diese summe muss im haushalt immer
verfügbar sein.
wenn nun jemand einkommen erzielt (kindergeld, unterhalt) wird
dieses einkommen vom bedarf abgezogen, der ungedeckte bedarf
gezahlt. bei erwerbseinkommen (arbeitsverdienst) wird nicht
alles angerechnet, es gibt freibeträge. zunächst werden die
ersten 100.- € vo erwerbseinkommen unberücksichtigt gelassen,
bei höherem einkommen sind von dem betrag der 100.- €
übersteigt nochmal 20% frei. also beispielsweise 500.- €
einkommen, sind 100.- € frei, von den restlichen 400.-€
nochmal 20% = 80.-, insgesamt sind also 180.- € frei und 320.-
€ werden vom bedarf abgezogen.
angenommen der bedarf beträgt 1200 .- €, abzüglich kindergeld
und unterhalt bleiben noch 800.- € als ungedeckter bedarf
übrig, den die grundsicherungsstelle an alg 2 zahlt, dann
würden nach arbeitsaufnahme (beim angenommenen einkommen von
500.- €) noch 480.- € gezahlt (800.- € - 320.- €).
klingt kompliziert, und ist schwer aufzuschreiben aber
eigentlich keine hexerei.
wenn noch fragen sind, mail genügt.
viele grüße
burkard.
Hallo nochmal…
schonmal vielen lieben Dank vorab…
also das ist ein 120std Job die std 6,99 das wären dann ca 825€
insgesamt also laut bescheid haben wir einen Bedarf von 1124,61
also 1124,61 - 133 Unterhalt - 184 KG = 825,61
so aber laut Becheid werden von den 1124,61 die Beiträge abgezogen…
aber wenn ich deine Beschreibung richtig verstanden habe sind von den 825,61€ 100€ frei und laut Internet ab 825€ Verdienst nochmal 10% = 172,50 wären frei!?
also 825 verdienst - 172,50 feibetrg= 652,50
825,61Hartz 4 - 652,50 = 173,11 also wäre dies der Betrag den ich vom Amt dazu bekommen würde???
Ist eigentlich echt gar nicht so schwer…