Teilzeit Job und Hartz 4

Hallo ihr lieben,

also ich habe einen 1 Jahrigen Sohn und beziehe Hartz 4.
Ich möchte gerne wieder arbeiten gehen ich könnte nun eine Teilzeitstelle beginnen (Sozialversicherungspfligtig), natürlich verdiene ich da zwar mehr wie 400 € aber ben nicht so das ich uns beide Unterhalten kann.

So nun meine Frage bekomme ich dann noch irgendwie eine Unterstützung oder so???wenn ja wie berechnet man das denn dann

bin dankbar über jede Antwort oder Ratschläge…

Sie können weiterhin bei geringem Verdienst, aufstockendes AlG 2 erhalten. Das Einkommen wird wie folgt angerechnet.

100 € bleiben frei
bis 800 bleiben 30 % frei
Darüber 10 %
Der Bedarf ist 359,00 plus 215 plus die tatsächliche Warmmiete bis 60 qm. Zusätzlich wird ein Bedarf für Alleinerziehende gerechnet das Kindergeld wird angerechnet.

ok also das heist ja das ich mit arbeit das selbe hätte wie jetzt als komplett Hartz 4…
also das wäre ja ganz gut dann bräuchte ich mir keine gedanken machen das ich noch mehr sparen muss…
ich würde so ca. 820 € verdienen das heist ich hätte nochmal 10% von 820 mehr…

Von 810 bleiben dir ca ca 200 € die du effektiv mehr in der Tasche hättest Diersten 100 werden gAR NICHT ANGERECHNET

Neui:ok also das heist ja das ich mit arbeit das selbe hätte wie

jetzt als komplett Hartz 4…
also das wäre ja ganz gut dann bräuchte ich mir keine gedanken
machen das ich noch mehr sparen muss…
ich würde so ca. 820 € verdienen das heist ich hätte nochmal
10% von 820 mehr…

hallo xxkoboldxx

selbstverständlich kannst du weiterhin unterstützung erhalten. die grundsicherungsstelle (arge, jobcenter) berechnet für die bedarfsgemeinschaft (=familie) den bedarf. dieser besteht aus den regelsätzen, einem mehrbedarf für alleinerziehung, der miete, den heizkosten. diese summe muss im haushalt immer verfügbar sein.
wenn nun jemand einkommen erzielt (kindergeld, unterhalt) wird dieses einkommen vom bedarf abgezogen, der ungedeckte bedarf gezahlt. bei erwerbseinkommen (arbeitsverdienst) wird nicht alles angerechnet, es gibt freibeträge. zunächst werden die ersten 100.- € vo erwerbseinkommen unberücksichtigt gelassen, bei höherem einkommen sind von dem betrag der 100.- € übersteigt nochmal 20% frei. also beispielsweise 500.- € einkommen, sind 100.- € frei, von den restlichen 400.-€ nochmal 20% = 80.-, insgesamt sind also 180.- € frei und 320.- € werden vom bedarf abgezogen.
angenommen der bedarf beträgt 1200 .- €, abzüglich kindergeld und unterhalt bleiben noch 800.- € als ungedeckter bedarf übrig, den die grundsicherungsstelle an alg 2 zahlt, dann würden nach arbeitsaufnahme (beim angenommenen einkommen von 500.- €) noch 480.- € gezahlt (800.- € - 320.- €).
klingt kompliziert, und ist schwer aufzuschreiben aber eigentlich keine hexerei.

wenn noch fragen sind, mail genügt.

viele grüße
burkard.

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hallo xxkoboldxx

selbstverständlich kannst du weiterhin unterstützung erhalten.
die grundsicherungsstelle (arge, jobcenter) berechnet für die
bedarfsgemeinschaft (=familie) den bedarf. dieser besteht aus
den regelsätzen, einem mehrbedarf für alleinerziehung, der
miete, den heizkosten. diese summe muss im haushalt immer
verfügbar sein.
wenn nun jemand einkommen erzielt (kindergeld, unterhalt) wird
dieses einkommen vom bedarf abgezogen, der ungedeckte bedarf
gezahlt. bei erwerbseinkommen (arbeitsverdienst) wird nicht
alles angerechnet, es gibt freibeträge. zunächst werden die
ersten 100.- € vo erwerbseinkommen unberücksichtigt gelassen,
bei höherem einkommen sind von dem betrag der 100.- €
übersteigt nochmal 20% frei. also beispielsweise 500.- €
einkommen, sind 100.- € frei, von den restlichen 400.-€
nochmal 20% = 80.-, insgesamt sind also 180.- € frei und 320.-
€ werden vom bedarf abgezogen.
angenommen der bedarf beträgt 1200 .- €, abzüglich kindergeld
und unterhalt bleiben noch 800.- € als ungedeckter bedarf
übrig, den die grundsicherungsstelle an alg 2 zahlt, dann
würden nach arbeitsaufnahme (beim angenommenen einkommen von
500.- €) noch 480.- € gezahlt (800.- € - 320.- €).
klingt kompliziert, und ist schwer aufzuschreiben aber
eigentlich keine hexerei.

wenn noch fragen sind, mail genügt.

viele grüße
burkard.

Hallo nochmal…

schonmal vielen lieben Dank vorab…

also das ist ein 120std Job die std 6,99 das wären dann ca 825€

insgesamt also laut bescheid haben wir einen Bedarf von 1124,61

also 1124,61 - 133 Unterhalt - 184 KG = 825,61

so aber laut Becheid werden von den 1124,61 die Beiträge abgezogen…

aber wenn ich deine Beschreibung richtig verstanden habe sind von den 825,61€ 100€ frei und laut Internet ab 825€ Verdienst nochmal 10% = 172,50 wären frei!?

also 825 verdienst - 172,50 feibetrg= 652,50
825,61Hartz 4 - 652,50 = 173,11 also wäre dies der Betrag den ich vom Amt dazu bekommen würde???

Ist eigentlich echt gar nicht so schwer…