Hallo,
ich möchte Ende des Jahres nach 10 Monaten „Auszeit“ mit Teilzeit in Elternzeit wieder in meinen alten Job einsteigen.
Bisher habe ich als außertariflich Beschäftigte offiziell 39,5 Std./Woche gearbeitet, tatsächlich deutlich mehr. Zeiterfassung gibt es für ATler bei uns nicht, es gilt Vertrauensarbeitszeit mit Kernarbeitszeiten. Vereinbaren möchte ich jetzt feste 3 Tage, an denen ich arbeite, weiß aber schon jetzt, dass ich aufgrund von Reisetätigkeiten an mindestens einem der Tage deutlich über 8 Arbeitsstunden liegen werde. Ist es möglich, zum einen feste 3 Tage zu vereinbaren, zum anderen aber auch z.B. eine 2/3-Stelle oder z.B. 26 Std., obwohl dies eindeutig bereits mehr als 8 Stunden pro Tag festlegt?
Viele Grüße R.C.
Hallo R.C.,
wie du vielleicht weist, gibt es das Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG). Diese Gesetz unterstützt die Arbeitnehmer in ihrem Wunsch auf Teilzeitarbeit.
Hierauf würde ich mich berufen und mit dem Arbeitgeber einen neuen Vertrag über XX-Wochenstunden, vorrangig an den Tagen XXXXXX, schließen. Da, wie du geschrieben hast, bei AT’ler in eurem Betrieb keine Mehrarbeit vergütet wird, käme das deinen Vorstellungen doch am nächsten. Denn, wenn du an einem Tag schon 10 Stunden gearbeitet hast, brauchst du für den Rest der Woche nur noch die fehlenden Wochenstunden zu arbeiten.
Da ich aber nicht weis, ob es in deiner Branche evtl. tarifvertragliche oder betriebsspezifische Vereinbarungen gibt, bitte ich dich, dich an deinen Betriebsrat zu wenden. Dieser wird dir in jedem Fall weiter helfen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Gruß
Sunny14
Hallo,
ich möchte Ende des Jahres nach 10 Monaten „Auszeit“ mit
Teilzeit in Elternzeit wieder in meinen alten Job einsteigen.
Hallo,
natürlich ist das möglich, solange 10 Std. täglich nicht überschritten werden müssen. Zu beachten bei der Arbeitszeit ist, dass Reisetätigkeiten durchaus nicht automatisch Arbeitszeiten sind. Das kann in Tarifverträgen präzisiert oder anders geregelt sein.
Auch die Sache mit AT ist so eine? AT ist eigentlich nur, was durch den Tarifvertrag nicht erfasst ist oder nach tarifvertraglichen Bestimmungen ausdrücklich AT sein kann (z.B. x % über der höchsten Gehaltsgruppe).
Viele Grüße
Peter