man überlegt ja immer, wie man etwas mehr Geld verdienen könnte Nun hab ich mir folgende Gedanken gemacht:
Momentan arbeite ich bei meinem AG auf Teilzeit 27,5h/Woche auf Steuerkarte. Gibt es nicht die Möglichkeit, daß ich meine „Steuerkartenstunden“ runterschraube, und die übrig gebliebenen Stunden als Minijob arbeite?
Man stellt sich das so einfach vor doch ist es rechtlich erlaubt? Über Erfahrungsberichte würd ich mich sehr freuen
Gibt es nicht die Möglichkeit, daß ich meine
„Steuerkartenstunden“ runterschraube, und die übrig
gebliebenen Stunden als Minijob arbeite?
Das wird beim selben AG nicht funktionieren. Zumindest nicht, wenns die gleiche Tätigkeit ist, die man dann „aufgeteilt“ machen will. Auch Konstrukte ala „Da koppeln wir halt ne Aufgabe, die der AN bisher schon gemacht hat, einfach als Minijob aus.“ werden scheitern.
danke für deine Antwort Ist ja eigentlich logisch, sonst würds ja jeder machen B-)
Aber wo ist denn sowas geregelt? Wer fängt denn an zu meckern, wenn das so gemacht würde?
Da kann ich dir nicht weiterhelfen. Ne recht gute Seite ist z.B. www.400-euro.de. Da findet sich auch was zum Thema oder einfach mal „Minijobzentrale“ bei google eingeben.
Wer fängt denn an zu meckern,
wenn das so gemacht würde?
Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung würds auffallen.