Teilzeit, Minijob und Freiberuflichkeit - Steuern

Guten Abend!

Wenn ich einen Teilzeitjob mit ca. 900 Euro netto, einen Minijob mit 400 Euro und eine Freiberufliche Nebentätigkeit mit ca 400 Euro ausübe - wie wird das steuerlich behandelt? Die Freiberuflichkeit und der 400 EuroJob bleiben steuerlich frei, oder wird da was zusammen gerechnet? Und wie ist es mit der Teilzeitbeschäftigung - kann ich dann trotzdem noch einen Lohnsteuerjahresausgleich für Fahrtkosten etc. machen? Freue mich auf fachlich versierte Antworten, danke und einen schönen Abend, Kati

Hallo,

es wird alles addiert - es gibt keine steuerliche vorteile für sie. Sie müssen beide arbeitgeber über
ihre anderen einkommen informieren, sonst machen sie sich strafbar und regresspflichtig und gefährden ihre jobs.
Den lohnst-jausgleich können und sollten sie tun.

mfg ignaz

Liebe Kati,

Die Freiberuflichkeit und der 400 EuroJob bleiben steuerlich
frei, oder wird da was zusammen gerechnet?

Nein, warum sollte die Freiberuflichkeit steuerfrei sein?

Und wie ist es mit
der Teilzeitbeschäftigung - kann ich dann trotzdem noch einen
Lohnsteuerjahresausgleich für Fahrtkosten etc. machen?

Ja, wenn Sie die Teilzeitbeschäftigung auf Lohnsteuerkarte ausüben, können Sie in der Steuererklärung die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.

Hallo Kati,

wenn der 400 EURO -Job pauschal abgerechnet wird, bleibt er bei der Jahrssteuererklärung außen vor. Die freiberufliche Nebentätigkeit ist selbstverständlich nicht steuerfrei; warum auch? Dafür muss in der Steuererklärung die Anlage EÜR ausgefüllt werden.

Hallo Kati,
also es kommt in erster Linie darauf an ob der Minijob pauschal versteuert wird oder über Lohnsteuerkarte läuft?! Ich gehe davon aus das er Pauschal versteuert wird. Somit sind diese Einkünfte von der Steuer ausgeschlossen! Nun zu der freiberuflichen Tätigkeit es ist ja somit eine selbstständige Tätigkeit und es muss eine Anlage S abgegeben werden. Es ist sogar ein „MUSS“ eine Einkommensteuererklärung abzugeben aufgrund der selbstständigen Tätigkeit. Natürlich können Fahrtkosten für die Nichtselbstständige Tätigkeit abgesetzt werden. Die Freiberuflichkeit bleibt in keinster Weise Einkommensteuerfrei!
Mit freundlichen Grüßen