Teilzeit Minijob?

Hallo ,
wer kann mir eine einfache Berechnungsformel für die Steuer geben. Ich würde gerne Berechnen , was für meine Frau und mich das finanziell Beste ist.
Verheiratet , 2 Kinder , ich Vollzeit und meine Frau auf 20h .
Ich verdiene etwa 55 000€ im Jahr und meine Frau 13 000€. Wir haben jedes Jahr eine Nachzahlung von etwa 1000€. Geben dem Finanzamt schon eine Vorauszahlung von 740 € + etwa 300€ bei dem Steuerbescheid. Hier sind schon alle Absetzbaren Sachen mit drin (Kinderkrippe, Kindergarten, usw.). Ich habe mir jetzt überlegt, dass meine Frau evtl nur noch auf 450 € Basis arbeiten soll. Das währen dann nur noch etwa 2 Tage die Woche und keine 5 . Nur 9 Stunden anstatt den 20 h.
Jetzt rechne ich die ganze Zeit schon auf und ab, bin mir aber nicht ganz sicher ob ich nicht doch einen Fehler gemacht habe.
Kann mir hier jemand helfen, bzw. hat einen Richtwert mit einem Prozentsatz wo an sich dran richten kann. Evtl. ist auch eine Reduzierung der Stunden auf 16 h eine Option.

Danke

Hallo,

finanziell das Beste wäre sicher der derzeitige Zustand. Jede Reduzierung der Arbeitszeit wird doch wohl auch mit einer des Gehalts einhergehen?
Am einfachsten wäre es, wenn man das an einem im Internet verfügbaren EK-Steuer-Rechner mal durchspielt. Dann sieht man, was am Ende übrig bleibt.
Bei einem 450€-Job bestünde noch die Option der Pauschalversteuerung durch den AG. Auch das kann man durchspielen und dann überlegen, auf wieviel man verzichten kann/will.

Grüße

Hab das mit dem Rechner schon mehrfach berechnet. Aber hier kann ich nicht die Nachzahlung für die Steuer mit einfließen lassen. Wie könnte es Ich das simulieren?
Wenn sie weniger arbeitet, zahlt sie automatisch weniger Steuer und wir müssten in der Nachzahlung weniger bezahlen,oder stimmt das nicht?

Da ein Minijob kein steuerpflichtiger Job ist, kann deine Frau dann auch keine Werbungskosten für diesen Job ansetzen.
Beachte! Falls sie auf Minijob gehen möchte, unbedingt die Rentenversicherungspflicht drin lassen. Viele Lohnis behaupten, das würde sich nicht lohnen. Das stimmt nicht! Bei RV-Pflicht werden die Wartezeiten direkt angerechnet, und nur bei RV-Pflicht. Möchte sie die paar Euros sparen, werden die Pflichtbeiträge des AG nur zu einem Sechstel in die Rentenberechnung reingenommen. Bei RV-Pflicht wird der komplette Beitrag genommen.

Viele Grüße

Gesine

Hallo,

Ein Minijob ist immer steuerpflichtig.
Wie ich oben schon erwähnte, besteht die Option auf Pauschalversteuerung durch den AG. Diese 2% kann er auf den AN abwälzen. Diese 2% gelten dann jedoch naturgemäß auch nicht als Steuervorauszahlung.
Bleibt man bei der Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen dann können selbstverständlich auch Werbungskosten angesetzt werden, ohne Nachweis auch die 1.000€, sodass maximal 4.400€ steuerpflichtig werden. Lässt man sich nicht von der RV befreien, dann mindert natürlich noch der eigene Beitrag das zu versteuernde Einkommen.
Nun muss man eben mit einem Abgabenrechner durchkaspern, welche Auswirkungen nun die verschiedenen Optionen haben.
Und dann noch in der Tat die eventuellen Folgen einer Befreiung von der RV-Pflicht berücksichtigen.
Die Möglichkeit 1.000€ Werbungskosten absetzen zu können, können dann noch bei der Frage der beitragsfreien Familienversicherung wichtig sein. Die Grenze liegt hier bei Vorliegen eines Minijobs bei 450€ im Monat. Hat die Frau z.B. noch 20€ Zinseinkünfte im Monat, ist es mit der kostenlosen Familienversicherung schon Essig. Kann man aber 1.000€ WK-Pauschale abziehen, dann kann sie eben 12x 450€ +1.000€ Kapitaleinkünfte beziehen, ohne den Anspruch darauf zu verlieren.

Grüße

Hallo,

also die Steuerschuld ist grundsätzlich unabhängig davon, wieviel man schon vorausgezahlt hat. Es wird das gesamte zu versteuernde Einkommen ermittelt und dann die darauf fällig Steuer. Wird eine Nachzahlung fällig, dann einfach weil die Vorauszahlungen geringer als die Steuerschuld waren.
In einem Abgabenrechner wird schlicht die Steuer ermittelt, die auf das gesamte zu versteuernde Einkommen fällig wird. Diese Größen kann man dann vergleichen. Ob man diese Größen übers Jahr in Form von Vorauszahlungen bezahlt oder in Form von geringeren Vorauszahlungen + Nachzahlung ist egal, das ändert an der Summe nichts.

Bei gemeinsamer Veranlagung sollte man nicht unbedingt davon ausgehen, dass dort der eine oder die andere mehr oder weniger Steuern bezahlt. Es wird alles in einen Topf geworfen und eine Steuer darauf berechnet. Wenn also die Frau weniger arbeitet, dann verringert sich das Gesamteinkommen. Der gleiche Effekt würde eintreten, wenn der Mann entsprechend weniger arbeitete.
Häufig kann man bei Steuerklassenkombination 3/5 beobachten, dass derjenige mit der 3 meint weniger zu bezahlen als der mit der 5. Tatsächlich ist es lediglich so, dass der mit der 5 höhere Vorauszahlungen leistet als sie dem Anteil am gemeinsamen Einkommen entsprechen würden, was nichts anderes bedeutet, dass er bzw. ja meist sie neben ihrer Vorauszahlung auch noch einen Teil der Steuerschuld des anderen abführt.

Grüße

Hallo,
danke für die ausführliche Erklärung.
Ich bin mir nicht 100%tig sicher,denke aber das wenn ich meine Frau mit der 5er Steuerklasse aus dem Steuerprogramm lösche, bekomme ich etwas zurück vom Finanzamt. Jetzt berechne ich es zusätzlich mit ihrem Lohn und muss nachzahlen. Passt doch dann eigentlich nicht zusammen. 3er Steuerklasse ist geringer und 5er höher besteuert. Mir fehlt da das logische. Müsste doch genau andersherum sein.
Die 3er Steuerklasse wird weniger besteuert und ich würde Geld zurück bekommen?
Gruß

Natürlich hast du Recht, aber was nützt es denn, wenn der UP es nicht mehr versteht. Prinzipiell erscheint ein pauschal besteuerter Minijob nicht auf der Einkommemsteuererklärung, weil keine Steuer im Sinne des EStG gezahlt wird.

Viele Grüße

Gesine

Hat Du recht. Wäre eben schön, wenn nicht der Unsinn weiter verbreitet würde, dass Minijobs nicht steuerpflichtig wären. Daneben kann die Wahl der Pauschalversteuerung auf dem Gebiet der SV Auswirkungen haben, die nicht bedacht werden und zu finanziellen Folgen führen, die den erzielten steuerlichen Effekt aufheben oder gar umdrehen. Darauf wollte ich aufmerksam machen.

Grüße

Kann sein, weil ja dann das Gesamteinkommen niedriger wird, wodurch sich nicht nur die Bemessungsgrundlage, sondern auch der Steuersatz reduziert. Vielleicht ist das der Punkt des Unverständnisses.
Also etwas grob formuliert, kann bei 68.000€ Einkommen der Steuersatz bei 25% liegen, was dann 17.000€ Steuern bedeuten würde. Lässt man jetzt die 13.000€ der Frau komplett weg, dann liegt das EK bei 55.000€, wofür dann aber nicht 25% sondern vielleicht nur noch 20% anfallen (Die Zahlen sind nur Beispiele).
Auf diese Weise würde der Mann mit seiner Klasse 3 ungefähr die richtige EK-Steuer in Form von Lohnsteuer vorauszahlen. Durch diverse zusätzliche Ausgaben, kann das zu versteuernde Einkommen sinken, so dass dann eben eine Erstattung rauskommen kann.

Grüße